MÜNSTER. Deutschland darf Flüchtlinge aus Griechenland derzeit nicht in das EU-Land zurückschicken. Das hat Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Asylanträge eines Eritreers und eines syrischen Palästinensers könnten in Deutschland nicht als unzulässig abgelehnt werden, „weil ihnen für den Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe“, begründeten die Münsteraner Richter ihre Entscheidung.
In dem südosteuropäischen Land gerieten sie „in eine Situation extremer materieller Not, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit fänden“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Außerdem könnten sie dort nicht in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber unterkommen.
Verwaltungsgerichte urteilen pro Abschiebung
Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Asylanträge der beiden Kläger abgelehnt, da sie bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten hatten. Die Verwaltungsgerichte in Arnsberg und Düsseldorf sahen keine Anhaltspunkte, die gegen eine Ausweisung sprächen.
Eine Revision gegen die Urteile hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Jedoch kann vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen Beschwerde erhoben werden. (ag)