STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Schweiz untersagt, einen homosexuellen Gambier abzuschieben. Das Land habe nicht ausreichend geprüft, ob der Einwanderer im Fall seiner Rückführung wegen seiner Homosexualität gefährdet wäre. Damit habe die Schweiz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilte das Gericht am Dienstag laut der Schweizer Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Der Gambier und sein Lebensgefährte hatten 2014 ihre Partnerschaft eintragen lassen. Anschließend stellte der Mann einen Antrag auf Familiennachzug. Dies wurde ihm jedoch verwehrt, weil er in der Schweiz straffällig geworden war. Außerdem waren seine drei Asylgesuche abgelehnt worden.
Sexuelle Orientierung sei Grundbestandteil der Identität
Der EGMR erklärte zwar, daß die Abschiebung in ein Land, in dem Homosexualität verboten sei, keine Verletzung der Menschenrechtskonvention darstelle. Allerdings hätten unabhängige Stellen festgestellt, daß der gambische Staat nicht bereit sei, Angehörige sexueller Minderheiten gegen Attacken zu schützen.
Überdies widersprach der Gerichtshof der Schweiz in einem weiteren Punkt. Die Behörden in St. Gallen hatten die Abschiebung auch damit gerechtfertigt, daß die Sexualität des Mannes nicht öffentlich würde. Die Straßburger Richter argumentierten nun, die sexuelle Orientierung sei Grundbestandteil der Identität. Man könne von niemanden verlangen, sie zu verstecken. (ls)