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Aktualisiert: AfD: Verfassungsschutz stuft „Flügel“ als Beobachtungsfall ein

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Thomas Haldenwang
Thomas Haldenwang
Für Verfassungsschutzpräsident Thomas Halwang sind die Positionen des „Flügels“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
Aktualisiert
 

AfD: Verfassungsschutz stuft „Flügel“ als Beobachtungsfall ein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den rechten „Flügel“ der AfD als Beobachtungsfall eingestuft. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang nannte die beiden führenden „Flügel“-Vertreter Björn Höcke und Andreas Kalbitz „Rechtsextremisten“.
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BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den rechten „Flügel“ der AfD als Beobachtungsfall eingestuft. Die Behörde sehe seinen Verdacht bestätigt, daß der parteiinterne Zusammenschluß rechtsextreme Bestrebungen verfolge, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sagte, die Positionen des „Flügels“ seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. „Die bisherigen verfassungsfeindlichen Anhaltspunkte haben sich verdichtet“. Zugleich betonte er, als „Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln“. Die führenden Vertreter des „Flügels“, Thüringens AfD-Chef Björn Höcke und Brandenburgs AfD-Chef Andreas Kalbitz, nannte Haldenwang „Rechtsextremisten“.

Der „Flügel“ mit seinen rund 7.000 Mitgliedern habe in der Vergangenheit seine parteiinternen Kritiker in die Defensive gebracht. Das wertete der Verfassungsschutz als Beweis für seinen gewachsenen Einfluß.

AfD kündigt juristischen Widerstand an

Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Alice Weidel, warf der Behörde vor, ihre Partei „mit unterirdischen Methoden“ zu kriminalisieren. Die AfD werde „mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Beobachtung vorgehen“, schrieb sie auf Twitter.

 Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen hatte zuvor gesagt, das im vergangenen Jahr vom Verfassungsschutz erstellte Papier über die Partei sei „ein politisch motiviertes Anti-AfD-Konvolut“.

Die Gesamtpartei war Anfang des vergangenen Jahres als Prüffall eingestuft worden. Begründet wurde dieser Schritt mit Anhaltspunkten, die verfassungsfeindliche Bestimmungen nahelegten. Neben dem „Flügel“ war die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ zum Verdachtsfall erklärt worden. Die AfD hatte im Januar angekündigt, juristisch gegen den Verfassungsschutz vorzugehen. Nach Ansicht der Juristen der AfD gebe es keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die eine Einstufung der JA als Verdachtsfall rechtfertigten.

Zudem wurde das Nachrichtenmagazin „Compact“ des Verlegers Jürgen Elsässer als Verdachtsfall eingestuft. (ag)

Für Verfassungsschutzpräsident Thomas Halwang sind die Positionen des „Flügels“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
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