BERLIN. Die Bundesregierung plant neue Maßnahmen gegen Haß im Netz. Zudem solle der Kampf gegen Rechtsextremismus ausgeweitet werden. Das Kabinett werde hierzu am Mittwoch ein Gesetzespaket beschließen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Neben einer Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) werde auch das Waffenrecht verschärft.
Künftig solle im Strafrecht zwischen Beleidigungen in der digitalen und der realen Welt unterschieden werden. Für entsprechende Äußerungen im Netz seien angesichts der „unbegrenzten Reichweite und der aufgrund vermeintlicher Anonymität oft sehr aggressiven Begehungsweise“höhere Strafen vorgesehen.
„Eine Beleidigung auf Twitter oder Facebook, die unzählige Nutzer sehen können, ist etwas anderes als eine Beleidigung in der Kneipe“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dem Blatt. „Hetzer im Netz attackieren nicht nur einzelne Menschen, sonden vergiften das gesellschaftliche Klima.“
Facebook und Co. sollen strafrechtliche Äußerungen der Polizei melden
Gleichzeitig sieht das Maßnahmenpaket vor, auch die Tatbestände „Aufforderung zu Straftaten“ und „Billigung von Straftaten“ härter zu ahnden. Auch hier soll der digitale Aspekt ergänzt werden.
Durch eine Änderung des seit 2017 geltenden NetzDG sollen Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube oder Twitter verpflichtet werden, bestimmte strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern der Polizei zu melden. Das Bundeskriminalamt werde dafür eine neue Zentralstelle einrichten. Auch die IP-Adressen der betroffenen Nutzer sollen den Strafverfolgern weitergeleitet werden.
Waffenerlaubnis soll leichter entzogen werden können
Die geplanten Gesetze betreffen auch Waffenbesitzer. Wer künftig eine Waffenerlaubnis beantragt, soll immer durch den Verfassungsschutz überprüft werden. Bislang hatte es gegen diese sogenannte Regelabfrage des Inlandsgeheimdienstes Widerstand aus dem Bundesinnenministerium gegeben.
Nun soll die Waffenerlaubnis auch leichter entzogen werden können. Wer Mitglied in einem verfassungsfeindlichen Organisation ist, dem kann künftig die Waffenerlaubnis entzogen werden können. Bislang mußte nachgewiesen werden, daß sich der Betroffene in den vergangenen fünf Jahren verfassungsfeindlich betätigt hat.
Teile des Pakets sollen noch in diesem Jahr beschlossen werden. „Mit den dort genannten Maßnahmen werden wir Haß, Rechtsextremismus und Antisemitismus effektiv bekämpfen können“, teilte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, am Dienstag mit. (ls)