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Baden-Württemberg: NSU-Untersuchungsausschuß beantragt Beugehaft für Anwältin

Baden-Württemberg: NSU-Untersuchungsausschuß beantragt Beugehaft für Anwältin

Baden-Württemberg: NSU-Untersuchungsausschuß beantragt Beugehaft für Anwältin

Landtag
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Landtag von Baden-Württemberg: NSU-Untersuchungsausschuß will Zeugen zur Aussage zwingen Foto: picture alliance/dpa
Baden-Württemberg
 

NSU-Untersuchungsausschuß beantragt Beugehaft für Anwältin

Zwei Anwälte weigern sich, Fragen des NSU-Untersuchungsausschusses in Baden-Württemberg zum Mord an der Polizistin Michelle Kiesewetter zu beantworten. Nun droht ihnen die Beugehaft.
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Es wäre geschmacklos, zu sagen, daß die Zeugen ums Verrecken nicht aussagen wollen. Aber im Fall des Baden-Württembergischen Untersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und dem Mord an der Polizistin Michelle Kiesewetter und dem versuchten Mord an ihrem Kollegen Martin Arnold am 25. April 2007 kommt es doch irgendwie nicht von ungefähr.

Immerhin sind bisher sechs tote Zeugen zu beklagen – junge Menschen, die bei lebendigem Leibe verbrannten, von Thrombosen getötet, einem plötzlichen Zuckerschock und was es dergleichen noch an normalen Lebensrisiken gibt zum Opfer fielen.

Jedenfalls kann man im Grunde jedem nicht suizidal veranlagten Menschen verstehen, der, wenn möglich, von seinem Aussageverweigerungsrecht vor diesem Untersuchungsausschuß gebrauch macht. Aktuell sind es zwei Anwälte, die partout etwas nicht sagen wollen.

Suche nach Zeugen

„Nach der jüngsten Sitzung hat das Landtagsgremium beschlossen, beim Amtsgericht Stuttgart eine Beugehaft von zwei Monaten für die Rechtsanwältin Ricarda Lang aus München zu beantragen“, schreibt Thomas Moser auf Telepolis.

Zur Zeit treibt den ansonsten doch wenig umtriebigen Untersuchungsausschuß die Fragen um, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Mord an Kiesewetter und einem angeblichen Waffendeal gab und ob es dafür Zeugen gibt?

Was insofern irritiert, als daß genau diese Fragen der Untersuchungsausschuß schon vor Jahren für sich mit Nein beantwortet hatte. Moser schreibt: „Tatsächlich hat der gar kein Interesse an Aufklärung.“ Also warum will er das jetzt wissen?

Auch zweiter Anwalt will nicht aussagen

Moser vermutet, daß es dem Ausschuß gar nicht um die Beantwortung der Fragen geht, sondern um einen Namen. Einen Namen, den nur die Anwältin Lang kennt und nicht nennen will. Lang war die Anwältin von Adem Yilmaz, der wiederum Angeklagter im Prozeß um die Sauerland-Gruppe war. Im Zuge dieses Verfahrens will sie von einem Informanten gehört haben, daß am besagten Mordtag und am Tatort auf der Theresienwiese ein geheimer Waffendeal abgelaufen sein soll.

Die Heilbronner Stimme berichtet darüber hinaus von einem weiteren Anwalt, Steffen Hammer, der auch nichts sagen will. Er war, so die Zeitung, von 1988 bis 2010 Sänger der Rechtsrock-Band „Noie Werte“. Lieder der Gruppe seien auf einigen NSU-Bekennervideos zu hören.

Was der Ex-Sänger dazu nun sagen soll, ist an sich schon schleierhaft. Pikant allerdings ist, daß er Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohleben ist, der zur Zeit Angeklagter im NSU-Prozeß in München ist. Auch gegen diesen Anwalt beantragte der Ausschuß-Vorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) 1.000 Euro Ordnungsgeld, respektive 20 Tage Beugehaft.

Landtag von Baden-Württemberg: NSU-Untersuchungsausschuß will Zeugen zur Aussage zwingen Foto: picture alliance/dpa
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