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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Erlaß der Staatsregierung: Thüringen: Ausländische Opfer rechter Gewalt erhalten Bleiberecht

Erlaß der Staatsregierung: Thüringen: Ausländische Opfer rechter Gewalt erhalten Bleiberecht

Erlaß der Staatsregierung: Thüringen: Ausländische Opfer rechter Gewalt erhalten Bleiberecht

Asylsuchende in Braunschweig
Asylsuchende in Braunschweig
Asylsuchende vor der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig Foto: dpa
Erlaß der Staatsregierung
 

Thüringen: Ausländische Opfer rechter Gewalt erhalten Bleiberecht

Ausländische Opfer rechter Gewalt erhalten in Thüringen künftig ein Bleiberecht. Ein entsprechender Erlaß der Staatsregierung trete am 1. Juni in Kraft, teilte das Migrationsministerium mit. Der zuständige Minister, Dieter Lauinger (Grüne), begründete den Schritt mit der angeblich hohen Zahl von Opfern mit Einwanderungshintergrund.
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ERFURT. Ausländische Opfer rechter Gewalt erhalten in Thüringen künftig ein Bleiberecht. Ein entsprechender Erlaß der Staatsregierung trete am 1. Juni in Kraft, teilte das Migrationsministerium mit. Der zuständige Minister, Dieter Lauinger (Grüne), begründete den Schritt mit der angeblich hohen Zahl von Opfern mit Einwanderungshintergrund. „Wir halten es für erforderlich, die Situation der Betroffenen durch ein humanitäres Bleiberecht zu verbessern“, zitierte der MDR Lauinger.

Der Erlaß solle allen Ausländern zugute kommen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und Opfer einer Gewaltstraftat mit erheblichen Folgen wurden. Zu diesen Straftaten zählen dem Ministerium zufolge Landfriedensbruch, Sexualstraftaten, Körperverletzungen und Tötungsdelikte. Zudem müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das Opfer wegen seiner Nationalität, Hautfarbe oder Religion attackiert wurde.

AfD kritisiert Erlaß

Nach den Worten Lauingers werden Opfer zunächst eine Duldung von sechs Monaten erhalten. Damit solle auch die Aufklärung der Straftat erleichtert werden. „Die Aufklärung und Verfolgung von allen Formen rechtsextremistischer oder rassistischer Gewaltstraftaten darf nicht durch eine eventuelle Abschiebung eines Zeugen behindert werden“, betonte er.

Kritik an dem Erlaß kam von der AfD-Landtagsfraktion. Es gebe „gerade keinen dringenden humanitären Grund für ein Bleiberecht, bloß weil jemand tatsächlich oder vermeintlich Opfer einer Straftat geworden ist“, sagte der migrationspolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Möller. Die Fraktion werde prüfen, ob der Erlaß rechtlich angreifbar ist. Im vergangenen Jahr hatte bereits das Land Brandenburg angekündigt, ausländische Opfer rechter Gewalt nicht mehr abzuschieben. (tb)

Asylsuchende vor der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig Foto: dpa
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