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Röntgenuntersuchungen bei Zuwanderern: Hamburg: Jeder zweite untersuchte Flüchtling lügt beim Alter

Röntgenuntersuchungen bei Zuwanderern: Hamburg: Jeder zweite untersuchte Flüchtling lügt beim Alter

Röntgenuntersuchungen bei Zuwanderern: Hamburg: Jeder zweite untersuchte Flüchtling lügt beim Alter

Röntgung der Hand
Röntgung der Hand
Röntgung der Hand: „nicht aufwendig und bundesweit möglich“ Foto: dpa
Röntgenuntersuchungen bei Zuwanderern
 

Hamburg: Jeder zweite untersuchte Flüchtling lügt beim Alter

An der Uniklinik Eppendorf in Hamburg werden jede Woche angeblich minderjährige Flüchtlinge geröntgt, um ihr Alter festzustellen. Knapp die Hälfte stellt sich dabei als volljährig heraus, sagt der Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts der Klinik, Klaus Püschel. Die standardisierten Untersuchungsverfahren seien nicht aufwendig und könnten bundesweit erfolgen.
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HAMBURG. Knapp die Hälfte der am Hamburger Uniklinik Eppendorf (UKE) untersuchten minderjährigen Asylbewerber hat sich als volljährig herausgestellt. Das haben Röntgenuntersuchungen bei Personen ergeben, bei denen die Behörden Zweifel am Alter hatten, erläuterte der Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts am UKE, Klaus Püschel, laut Hamburger Morgenpost.

Im vergangenen Jahr kamen 96 zweifelhafte Fälle aus Hamburg in die Uniklinik, dazu wurden am UKE auch junge Asylbewerber aus dem Umland und aus Berlin überprüft. „Das sind normale medizinische Untersuchungen, ohne daß dadurch bei uns irgendeine Aufregung entsteht“, sagte Püschel. Die standardisierten Untersuchungsverfahren seien nicht aufwendig und könnten bundesweit erfolgen, verdeutlichte er.

Bei Auskunftsverweigerung gilt die Person als volljährig

Wenn die Innenbehörde Bedenken hat, ob ein Einwanderer ohne Ausweispapiere tatsächlich minderjährig ist, ist sie laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, ihn untersuchen zu lassen – allerdings nur mit Zustimmung des Betroffenen. Wenn dieser sich weigert, „dann gilt er für uns als volljährig“, erläuterte der Sprecher der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), Marcel Schweitzer.

Die Überprüfung beinhaltet in der Regel eine zahnärztliche Untersuchung, notfalls eine radiologische. Bei dieser wird zumeist der Kiefer geröntgt, gelegentlich auch die Fingerknochen. Die Ärzte nennen dann anhand der Ergebnisse eine Altersspanne, bei der die Behörde zugunsten des Asylbewerbers das jüngste Alter innerhalb dieser Spanne übernimmt.

Auf dem Höhepunkt der Asylkrise 2015 wurden in Hamburg 2.572 Minderjährige aufgenommen. Bei 767 bestanden Zweifel, sie wurden am UKE geröntgt. Von ihnen waren 41 Prozent volljährig. Als Erwachsene verlieren die Zuwanderer zahlreiche Privilegien. Minderjährige werden nicht abgeschoben, sie leben in Wohngruppen, Betreuer kümmern sich um sie, sie haben ein Recht auf Bildung, und sie werden bei Straftaten nach dem Jugendrecht verurteilt.

AfD-Politiker plädiert für Altersfeststellung bei ärztlicher Eingangsuntersuchung

Erst am Mittwoch hatte der AfD-Bundestagsabgeordnete Harald Weyel dafür geworben, bei Flüchtlingen, die ihr Geburtsdatum nicht durch ihre Papiere nachweisen können, das Alter im Zuge der ärztlichen Eingangsuntersuchung feststellen zu lassen. Schließlich müsse jeder Flüchtling, der Asyl in Deutschland beantrage, diese Untersuchung durchlaufen.

In Paragraph 62 des Asylgesetzes heißt es: „Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden.“ (ha)

Röntgung der Hand: „nicht aufwendig und bundesweit möglich“ Foto: dpa
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