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Altersbestimmung von Flüchtlingen: „14jährige mit Vollbart und Brustbehaarung“

Altersbestimmung von Flüchtlingen: „14jährige mit Vollbart und Brustbehaarung“

Altersbestimmung von Flüchtlingen: „14jährige mit Vollbart und Brustbehaarung“

Harald Weyel
Harald Weyel
Harald Weyel: Fordert Altersbestimmung bei angeblich minderjährigen Flüchtlingen Fotos (2): dpa / JF-Montage
Altersbestimmung von Flüchtlingen
 

„14jährige mit Vollbart und Brustbehaarung“

Das Thema Altersbestimmung bei Flüchtlingen sorgt nicht erst seit den Morden von Freiburg und Kandel für Diskussionsstoff. Der AfD-Abgeordneter Harald Weyel fordert nun eine Änderung des Asylgesetzes. Dieses schreibt vor, Flüchtlinge auf Tuberkulose zu untersuchen. Dabei, so Weyel, könne auch gleich die Handwurzel zur Altersfeststellung geröntgt werden.
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Das Thema Altersbestimmung bei Flüchtlingen sorgt derzeit für viel Diskussionsstoff. Grund sind unter anderem mehrere brutale Verbrechen von Flüchtlingen, wie die Morde an der 19 Jahre alten Maria L. in Freiburg oder an der 15jährigen Mia V. in Kandel. Beide Täter galten als minderjährig.

Im Fall von Maria L. steht mittlerweile fest, daß ihr Mörder deutlich älter ist und auch bei der Bluttat von Kandel bestärkt sich der Verdacht, daß der Afghane Abdul D., der sie in einem Drogeriemarkt kurz nach Weihnachten erstach, nicht erst 15 Jahre alt ist.

Prinzipiell läßt sich das Alter von angeblich minderjährigen Flüchtlingen medizinisch relativ exakt bestimmen, zum Beispiel durch das Röntgen der Handwurzel. Dies findet jedoch nur in Ausnahmefällen statt, da Röntgen als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gilt. Das zumindest gibt der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, zu bedenken, der ein strikter Gegner der Röntgenuntersuchung ist.

Asylgesetz schreibt Röntgenuntersuchung vor

Doch was wäre, wenn ein Flüchtling aus einem allgemeinen, medizinischen Grund geröntgt werden müßte? Wäre es hierbei nicht möglich, die Handwurzel zur Altersbestimmung gleich mit zu röntgen?

Das zumindest schlägt der AfD-Bundestagsabgeordnete Harald Weyel vor. Er wirbt dafür, bei Flüchtlingen, die ihr Geburtsdatum nicht durch ihre Papiere nachweisen können, das Alter im Zuge der ärztlichen Eingangsuntersuchung feststellen zu lassen. Schließlich muß jeder Flüchtling, der Asyl in Deutschland beantragt, diese Untersuchung durchlaufen.

In Paragraph 62 des Asylgesetzes heißt es: „Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden.“ Hiermit soll die Ausbreitung von Krankheiten wie Tuberkulose (TBC) verhindert werden. Allerdings auch nur bei den Flüchtlingen, die in Sammelunterkünften wie Erstaufnahmeeinrichtungen einquartiert werden.

Zuständig sind bislang die Jugendämter

„Man könnte bei dieser Röntgenuntersuchung doch auch gleich das Alter der Asylsuchenden bestimmen“, erläutert Weyel gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. „Zumal die Strahlenbelastung beim Röntgen der Handwurzel nur minimal ist. Und es geht schließlich nur um diejenigen Flüchtlinge, die keine Papiere haben und bei denen es begründete Zweifel am angegebenen Alter gibt. Beispielsweise angeblich 14jährige mit Vollbart und Brustbehaarung.“

Weyel wandte sich daher in einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung, um zu erfahren, welche Gründe gegen eine Altersfeststellung bei der TBC-Untersuchung sprächen. Die Antwort überzeugte ihn wenig. Laut dem Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder (CDU), sei der „Sinn und Zweck“ der Regelung nach dem Asylgesetz ausschließlich die „ärztliche Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten“.

Maßnahmen zum Zweck der Feststellung des Alters könnten auf diese Rechtsgrundlage nicht gestützt werden. Die Altersfeststellung erfolge durch die Jugendämter. Rechtsgrundlage hierfür sei das Sozialgesetzbuch, so Schröder. „Genau hier bedarf es einer Änderung“, fordert Weyel.

„Bilndes Vertrauen reicht nicht aus“

Seit Beginn der Asylkrise habe sich leider gezeigt, daß die Jugendämter allzuoft den Altersangaben der angeblich minderjährigen Flüchtlinge blind vertrauten. Vertrauen reiche in dieser Frage aber nicht aus. „Gilt ein Flüchtling als minderjährig, erhält er automatisch einen höheren Schutzstatus. Gleichzeitig ist damit eine intensivere und kostspieligere Betreuung und Unterbringung verbunden. Allein dieser Kostenfaktor würde eine verpflichtende medizinische Altersuntersuchung rechtfertigen“, findet der AfD-Abgeordnete.

Mit einer Änderung des Asylgesetzes sei dies möglich. Gerade die hohen Kosten bei der Betretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen waren zuletzt auch von Politikern der Union als Argument für die medizinische Altersbestimmung angeführt worden. „Eine Gesellschaft, die einem Flüchtling Obdach und Schutz gewährt, ihn aufnimmt und für ihn sorgt, hat auch ein Recht zu erfahren, wie alt er ist.“ Diesen Anspruch müsse der Staat auch durchsetzen, fordert Weyel.

„Bei seinen eigenen Bürgern verläßt sich der deutsche Staat schließlich auch nicht nur auf Beteuerungen und mündliche Angaben. Das sollte bei Fremden erst recht gelten. Wer wirklich minderjährig ist, der hat eine kleine Röntgenuntersuchung nicht zu fürchten. Wer dagegen bewußt sein wahres Alter verschleiern will, dem sollte der Staat mit der bisherigen Handhabung nicht auch noch in die Karten spielen“, mahnt Weyel.

Harald Weyel: Fordert Altersbestimmung bei angeblich minderjährigen Flüchtlingen Fotos (2): dpa / JF-Montage
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