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Ersatzfreiheitsstrafe: Schwarzfahrer im Knast kosten den Staat Millionen

Ersatzfreiheitsstrafe: Schwarzfahrer im Knast kosten den Staat Millionen

Ersatzfreiheitsstrafe: Schwarzfahrer im Knast kosten den Staat Millionen

Gefängnis
Gefängnis
Justizvollzugsanstalt Koblenz: 200 Millionen für Schwarzfahrer Foto: dpa
Ersatzfreiheitsstrafe
 

Schwarzfahrer im Knast kosten den Staat Millionen

Die Zahl der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen ist in den vergangenen zehn Jahren um fast 25 Prozent gestiegen. Mittlerweile kosten die Gefängnisaufenthalte von Schwarzfahrern den Staat mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr. Juristen fordern deshalb ein Umdenken.
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BERLIN. Die Zahl der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen ist in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren um fast 25 Prozent gestiegen. Das koste den Staat mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr, berichtete das ARD-Magazin „Monitor“.

Ersatzfreiheitsstrafen sind Haftstrafen, die Personen antreten müssen, wenn sie eine verhängte Geldbuße nicht bezahlen. Sie sorgen in Deutschland immer wieder für Diskussionen, da sie überwiegend Nicht- oder Geringverdiener treffen. Bei den Straftaten handelt es sich häufig um Delikte wie Schwarzfahren oder kleinere Diebstähle.

Dem Bericht zufolge belegen Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafen rund zehn Prozent der regulären Haftplätze. Allein in Bayern sei die Zahl in den vergangenen zehn Jahren um 65 Prozent gestiegen.

Betroffene sind häufig hoch verschuldet oder obdachlos

Juristen kritisierten den Anstieg der Ersatzfreiheitsstrafen und die damit verbundenen Kosten. „Es ist skandalös, so viel Geld zu verwenden, um Menschen aufgrund von Armut und einem Mangel an sozialen Kompetenzen wegzusperren“, sagte Heinz Cornel, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Alice-Salomon-Hochschule-Berlin.

Statt Haftstrafen bräuchten die Personen Hilfsangebote, betonte auch Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie der Universität Köln. „Die Betroffenen haben oft multiple Probleme wie hohe Verschuldung, Suchtbelastung und sehr ungeregelte Lebenssituationen bis hin zur Obdachlosigkeit.“

Juristen fordern Verzicht der Sanktionsmaßnahme

Die Rechtswissenschaftler forderten deshalb einen Verzicht auf Ersatzfreiheitsstrafen. Dies lehnt jedoch sowohl die Bundesregierung als auch die Mehrheit der Bundesländer ab. „Die Ersatzfreiheitsstrafe stellt ein unerläßliches Mittel zur Durchsetzung der Geldstrafe dar“, argumentiert das Bundesjustizministerium.

Erst kürzlich hatte der Deutsche Richterbund (DRB) das Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage gestellt. Die Gerichte könnten durch die Abschaffung deutlich entlastet werden, begründete ein Sprecher die Forderung.

Anlaß der Debatte war die Flucht von neun Gefangenen aus der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee. In dem Gefängnis verbüßen laut Justizverwaltung 102 Männer eine Ersatzfreiheitsstrafe, davon 69 wegen Erschleichens von Leistungen, also wiederholten Fahrens mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Ticket. (ha)

Justizvollzugsanstalt Koblenz: 200 Millionen für Schwarzfahrer Foto: dpa
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