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Geständnis: G20-Randalierer zu drei Jahren Haft verurteilt

Geständnis: G20-Randalierer zu drei Jahren Haft verurteilt

Geständnis: G20-Randalierer zu drei Jahren Haft verurteilt

G20-Ausschreitungen in Hamburg
G20-Ausschreitungen in Hamburg
G20-Ausschreitungen in Hamburg Foto: picture alliance
Geständnis
 

G20-Randalierer zu drei Jahren Haft verurteilt

Das Hamburger Amtsgericht hat am Dienstag die bisher höchste Strafe infolge der linksextremen G20-Krawalle verhängt. Das Gericht verurteilte einen 28 Jahre alten Hamburger wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte in acht Fällen.
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HAMBURG. Das Hamburger Amtsgericht hat am Dienstag die bisher höchste Strafe infolge der linksextremen G20-Krawalle verhängt. Das Gericht verurteilte einen 28 Jahre alten Hamburger wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte in acht Fällen zu drei Jahren Haft.

Der Angeklagte aus dem Stadtteil St. Pauli hatte drei Stunden lang immer wieder Polizisten mit Steinen und Flaschen attackiert. Zudem war er bei den Plünderungen von zwei Supermärkten und einer Drogerie beteiligt. Vor Gericht legte er ein umfassendes Geständnis ab. Das „gut recherchierte Videomaterial“ der Polizei habe zudem die Vorwürfe der Anklage bestätigt, sagte die Richterin.

Nur aus Neugierde im Schanzenviertel

Der Mann gab sich reuig und beteuerte, daß er selbst nicht wisse, was ihn an diesem Abend geritten habe. Er sei nur aus Neugierde ins Schanzenviertel gegangen, nachdem er Fernsehbilder der Krawalle gesehen hatte. Dort habe ihn die Menge mitgerissen. „Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich an dem Abend einfach zu Hause bleiben und mir alles im Fernsehen anschauen“, sagte er laut dem NDR. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert.

Vor einer Woche war erstmals ein Plünderer während der G20-Ausschreitungen verurteilt worden. Das Hamburger Amtsgericht sprach einen zur Tatzeit 18jährigen, inzwischen 19 Jahre alten Mann unter Ausschluß der Öffentlichkeit des schweren Landfriedensbruchs schuldig. Weil das Gericht den Fall unter Jugendstrafrecht stellte, setzte es die zweijährige Haftstrafe zur Bewährung aus. (ls)

G20-Ausschreitungen in Hamburg Foto: picture alliance
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