MÜNCHEN. Der bayerische AfD-Landesvorsitzende Petr Bystron darf weiter vom Landesverfassungsschutz des Freistaats Bayern beobachtet werden. Dieser darf nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichts München lediglich die Beobachtung Bystrons nicht weiter bekannt machen.
Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz hatte am 19. April auf die Frage eines Journalisten die Beobachtung Bystrons öffentlich gemacht. Eine Begründung für die Beobachtung ist Bystrons Unterstützung der Identitären Bewegung.
Das bestätigten auch die Münchner Richter: „Indem der Antragssteller die Identitäre Bewegung und ihre Aktionen mehrfach mündlich wie schriftlich befürwortet und seine Partei zur Unterstützung auch der Identitären Bewegung als Vorfeldorganisation der AfD aufgerufen hat, hat er die Identitäre Bewegung unzweifelhaft in ihren Bestrebungen nachdrücklich unterstützt.“
Allerdings sei durch die öffentliche Bekanntmachung der Beobachtung Bystrons Ansehen und seine „Teilhabe am öffentlichen Meinungsbildungsprozeß und am öffentlichen Leben erheblich beschädigt und behindert“ so das Verwaltungsgericht.
Bystron: dreckiges Wahlkampfmanöver der CSU
Bystron nahm das Urteil zum Anlaß für scharfe Kritik am Innenminister, der auch Spitzenkandidat seiner Partei für die Bundestagswahl ist. „Das war nur ein abgekartetes Spiel, ein dreckiges Wahlkampfmanöver der CSU, um einen politischen Gegner aus dem Weg zu räumen. Damit haben sie offenbart: Wir sind eine Bedrohung für die Union geworden“, sagte er der JUNGEN FREIHEIT.
„Mit diesem Urteil ist eindeutig entschieden, daß der Verfassungsschutz die Beobachtung nicht hätte bekannt geben dürfen“, resümierte Bystron. Herrmann sei mit seinem Vorgehen übers Ziel hinausgeschossen. Bystron, der auf dem vierten Platz der bayerischen AfD-Landesliste für den Bundestag kandidiert, stellte klar: Wir haben nichts gegen den Verfassungsschutz, wir haben auch nichts zu verbergen. Wogegen wir uns wehren, ist die Instrumentalisierung und den Mißbrauch dieser Behörde für parteipolitische Zwecke“ (tb)