BREMEN. Mehrere hundert Juristen haben die Abschaffung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe gefordert. Nach deutschem Strafrecht werden beispielsweise Mörder mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft. In diesem Fall beträgt die Haftzeit mindestens 15 Jahre. Danach kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das wollen Strafverteidiger nun ändern. „Wir halten das für eine unmenschliche Strafe. Wir gehen davon aus, daß jeder Mensch eine Chance haben muß, in die Gesellschaft zurückzukehren“, sagte Rechtsanwalt Armin von Döllen zum Abschluß des Strafverteidigertages in Bremen laut dpa. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe sei schädlich und unterminiere den Anspruch auf Resozialisierung, heißt es zudem in der am Sonntag beschlossenen „Bremer Erklärung“.
Mordparagraphen streichen
In dieser fordern mehr als 800 Juristen, den Mordparagraphen zu streichen, da dieser noch aus der NS-Zeit stamme. Der Paragraph sei völlig überholt, kritisierte von Döllen.
Der Strafverteidigertag rief die politischen Parteien zudem dazu auf, von Forderungen nach einer weiteren Ausweitung des Strafrechts im anstehenden Wahlkampf Abstand zu nehmen. „Strafe ist kein Mittel zur Bewältigung gesellschaftlicher Probleme. Die populäre Forderung nach ständig neuen Straftatbeständen untergräbt vielmehr den Rechtsstaat und gefährdet die Freiheitsrechte der Bürger.“ (krk)