BERLIN. Das Landgericht Berlin hat die teilweise Räumung des von Linksextremen besetzten Hauses Rigaer Straße 94 für rechtswidrig erklärt. Die Richterin kam zu einem Versäumnisurteil, weil der Anwalt der Eigentümer, André Tessmer, nicht im Gerichtssaal erschien. Grund dafür war laut eigenen Angaben die Einschüchterung von Linksextremen.
„Gebrannt hat das vor meinem Haus geparkte Auto eines Nachbarn, aber ich gehe davon aus, daß das mir galt. Ich fühle mich persönlich bedroht“, sagte Tessmer der Nachrichtenagentur AFP. Er müsse sich mit seiner Familie besprechen. Wie er weiter vorgehen werde, wisse er noch nicht. Im Bezirk Tempelhof – Schöneberg war laut Polizei in der Nacht auf Mittwoch ein Fahrzeug abgebrannt. Ein „Zusammenhang wird geprüft“, teilte eine Polizeisprecherin der JUNGEN FREIHEIT mit.
Urteil nicht angenommen
Tessmer hatte die Annahme des Versäumnisurteils verweigert, wie der Tagesspiegel unter Berufung auf den Kläger-Anwalt Lukas Theune berichtete. Der Anwalt wollte mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers eine schnelle Vollstreckung des Urteils erreichen, um die Räume in der Rigaer Straße 94 den Besetzern zurückgeben zu können. Durch die Weigerung Tessmers wurde dieser Plan zunächst vereitelt. Derzeit werde geprüft, ob eine Zustellung in Tessmers Briefkasten reiche.
Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD) lehnte eine Mitverantwortung für den Polizeieinsatz ab und verwies auf Innensenator Frank Henkel (CDU). „Die Senatskanzlei war nicht involviert in die Vorläufe zum Einsatz der Polizei. Wir gehen fest davon aus, daß die Innenverwaltung die Rechtsgrundlage dafür erklären kann”, sagte Senatssprecherin Daniela Augenstein.
Innensenator Henkel in der Kritik
Henkel wies die Vorwürfe mehrerer Oppositionspolitiker zurück, die Polizei habe gesetzeswidrig gehandelt. Er erkenne das Urteil an, daraus lasse sich jedoch „nicht der Schluß ziehen, den viele jetzt politisch motiviert ziehe“, teilte Henkel mit. „Der Einsatz war gefahrenabwehrrechtlich begründet und diente dem Schutz der Bauarbeiter. An dieser rechtlichen Einschätzung halten wir fest.“
Weil die Eigentümerseite nicht bei der Verhandlung anwesend war, sei kein anderes Urteil zu erwarten gewesen. „Die Frage ist jedoch, warum die Gegenseite nicht vertreten war. Wir haben konkrete Erkenntnisse, daß der Anwalt der Eigentümerseite aufgrund einer massiven Einschüchterung bzw. eines Brandanschlags nicht an dem Termin teilgenommen hat.“
Bei einem Polizeieinsatz im Juni hatten rund 300 Polizisten ein von Linksextremen besetztes Haus in der Rigaer Straße im Bezirk Friedrichshain teilweise geräumt und zwei Dutzend Bauarbeiter geschützt, die Renovierungsarbeiten ausführten. Seitdem war es in Berlin jede Nacht zu Brand- oder Farbanschlägen durch Linksextreme gekommen. In dem Haus sollen Asylbewerber untergebracht werden.
Auf einem Szeneportal kündigten die mutmaßlichen Täter an, aus Rache für die Räumung Schaden in Höhe von zehn Millionen Euro zu verursachen. Bisheriger Höhepunkt der Krawalle waren Ausschreitungen am vergangenen Wochenende, bei denen 123 Polizisten verletzt worden waren. (ls)