BERLIN. Die Bundesregierung hat angekündigt, auf Wunsch der Türkei eine Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann zu prüfen. Das werde ein paar Tage dauern, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag. Dies stelle jedoch keine Vorentscheidung über das Ergebnis dar.
Die türkische Botschaft in Deutschland hatte zuvor in einer „Verbalnote“ an das Auswärtige Amt die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Böhmermann gefordert, nachdem dieser dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan unter anderem Sodomie, Kinderschändung sowie Geschlechtskrankheiten unterstellt hatte.
Böhmermann drohen bis zu fünf Jahre Haft
Zugleich betonte Seibert, „die Freiheit der Meinung, der Kunst und der Wissenschaft“ sei für Bundeskanzlerin Angela Merkel „selbstverständlich höchstes Gut“. Dieses sei weder „nach innen noch nach außen verhandelbar“. Merkel hatte das strittige Gedicht Böhmermanns Anfang April gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu als „bewußt verletzenden Text“ bezeichnet.
Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter wird nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Ermittlungen werden in der Regel jedoch erst eingeleitet, wenn dies die diplomatische Vertretung des Staatsoberhauptes verlangt. Böhmermann hatte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter in einer privaten Nachricht an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) um Beistand gebeten. Dieser reagierte jedoch nicht auf diese Bitte, berichtete der Spiegel am vergangenen Freitag.
ZDF löschte Gedicht aus der Mediathek
Die Sendung war bereits Ende März auf dem Spartensender ZDFneo ausgestrahlt worden. Später entschuldigte sich der Sender dafür und ließ das Gedicht in der Mediathek und in Wiederholungen aus der Sendung tilgen.
Die Linkspartei warf dem ZDF daraufhin Anbiederung an einen „Diktator“ vor. „Was das ZDF gemacht hat, ist Zensur“, sagte der medienpolitische Sprecher der Partei im Bundestag, Harald Petzold. Die CSU dagegen attackierte das „Gedicht“. „Wir sollten unsere Pressefreiheit gegenüber jedermann konsequent verteidigen. Wenn aber ein Machwerk wie dieses ausschließlich Beleidigungsabsicht hat, muß es Formen der öffentlichen Distanzierung geben“, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl.
Zuvor hatte bereits ein Lied der Satiresendung „extra 3“, in der Erdoğan scharf kritisiert wurde, für diplomatische Spannungen gesorgt. (ho)