WUPPERTAL. Das Landgericht in Wuppertal hat einen Prozeß gegen neun Männer der sogenannten „Scharia-Polizei“ abgelehnt. Die Männer aus der salafistischen Szene würden durch ihre Westen nicht gegen das Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz verstoßen, begründete das Gericht seine Entscheidung laut der Nachrichtenagentur AFP.
Eine Anklage wegen Abhaltens einer nicht genehmigten Veranstaltung gegen den mutmaßlichen Organisator wurde dagegen zugelassen und zur weiteren Behandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dieses hatte die Prozeßentscheidung aufgrund der besonderen Bedeutung und des großen Interesses der Öffentlichkeit zunächst an das Landgericht verwiesen.
Ohne Bezug zu Uniformen
Die Männer um den bekannten salafistischen Islamkonvertiten Sven Lau sorgten vor einem Jahr deutschlandweit für aufsehen, als sie mit Warnwesten und dem englischen Aufdruck „Scharia-Polizei“ durch den Wuppertaler Stadtteil Elberfeld liefen. Videos in Sozialen Medien zeigten, wie sie Passanten auf deren unislamisches Verhalten wie Alkoholkonsum oder Glücksspiel ansprachen.
Allerdings hätten die radikalen Moslems dabei keine Kleidung mit erkennbaren Bezügen zur „uniformen Bekleidung historisch bekannter militanter Gruppierungen“ getragen, betonte das Landgericht. Die bedruckte Westen seien kein „Symbol organisierter Gewalt“, die bei Versammlungen „suggestiv-militante Effekte“ auslösen sollten. Die Aufschrift hätte keinen Bezug zu realen Polizeiunformen besessen. (FA)