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Sozialleistungen: EU-Generalanwalt warnt vor Masseneinwanderung

Sozialleistungen: EU-Generalanwalt warnt vor Masseneinwanderung

Sozialleistungen: EU-Generalanwalt warnt vor Masseneinwanderung

SItzungssaal des Gerichtshofes (2013)
SItzungssaal des Gerichtshofes (2013)
SItzungssaal des Gerichtshofes (2013): Urteil in den kommenden Monaten Foto: Europäischer Gerichtshof
Sozialleistungen
 

EU-Generalanwalt warnt vor Masseneinwanderung

EU-Ausländer dürfen nach ihrer Einreise nach Deutschland in den ersten drei Monaten von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Zu diesem Schluß kommt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Melchior Wathelet. Sollte das Gericht anders entscheiden, drohe eine „Masseneinwanderung“.
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LUXEMBURG. EU-Ausländer dürfen nach ihrer Einreise nach Deutschland in den ersten drei Monaten von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Zu diesem Schluß kommt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Melchior Wathelet.

Würde EU-Bürgern ein sofortiges grundsätzliches Recht auf Sozialleistungen in anderen Ländern der Staatengemeinschaft eingeräumt, „bestünde die Gefahr, daß dadurch eine Massenzuwanderung ausgelöst wird“, betonte Wathelet. Dies könne zu einer „unangemessenen Inanspruchnahme“ der Sozialsysteme führen.

Konkret geht es um die Klage einer Familie aus Spanien, die sich diskriminiert sah, weil sie 2012 in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland keine Sozialleistungen erhielt. Die Spanier klagten vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, das sich an den EU-Gerichtshof wandte. Für die Entscheidung der Richter ist das Votum des Generalanwaltes zwar nicht bindend, in den meisten Fällen folgt die Kammer den Empfehlungen jedoch. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. (ho)

SItzungssaal des Gerichtshofes (2013): Urteil in den kommenden Monaten Foto: Europäischer Gerichtshof
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