BERLIN. Der Streit zwischen Deutschland und der Europäischen Union um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat sich verschärft. Wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte, habe die deutsche Regierung beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht. Es gehe um die „grundsätzliche Rechtsfrage“, ob das EEG als staatliche Beihilfe einzustufen sei.
Laut EU-Kommission stelle das Gesetz eine Subvention dar, da bestimmte Energie-intensive Industrien ganz oder teilweise von der Umlagezahlung auf erneuerbare Energien befreit sind. „Wir sind in der Entscheidung zu dem Schluß gekommen, daß das EEG 2012 mit staatlichen Beihilfen verbunden ist“, bekräftige ein Sprecher. Diese sind aber in der EU verboten, wenn sie nicht durch Ausnahmeregelungen genehmigt werden.
Jahrelanger Prozeß erwartet
Die Kommission werde daher ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen, kündigte der Sprecher an. Die deutsche Regierung dagegen argumentiert, die EU-Entscheidung beziehe sich lediglich auf das EEG bis zu dessen Reform im vergangenen Jahr. Das EEG 2014 sei aber von der EU-Kommission genehmigt worden. Die Klage gehe „bewußt“ nicht auf die Rabatte für energieintensive Unternehmen, sondern greife die Darstellung an, bei dem EEG handele es sich um eine staatliche Beihilfe.
Bereits seit Jahren herrschen gibt es in dieser Frage Verstimmungen zwischen Berlin und Brüssel. Im November hatte man sich auf einen ersten Kompromiß geeinigt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte zuvor der EU Machtmißbrauch vorgeworfen. „Manchmal habe ich den Eindruck, das hat mit dem deutschen Leistungsbilanzüberschuß zu tun“, sagte er vergangenen Januar. Das jetzige Verfahren könnte sich womöglich über Jahre hinziehen. (FA)