Seit der Gründung der Bundesrepublik gab es wohl keine andere Partei in Deutschland, die unseren Begriff von Recht und Gesetz so sehr verändert hat wie die Grünen. Innerhalb von wenigen Tagen haben nun gleich zwei Grünenpolitiker bewiesen, was sie vom Rechtsstaat halten – nämlich nichts. So lange es nur der eigenen, grünen Ideologie dient, werden Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte nach Belieben geschliffen und relativiert.
Der erste Fall betrifft die grüne Bundestagsabgeordnete Monika Lazar, die sich kürzlich über eine Demonstration gegen die Legida-Bewegung äußerte. Während das Bürgerbündnis „Leipzig nimmt Platz“ zu Sitzblockaden aufrief, erklärte Lazar: „Der Leipziger Ring ist ein Symbol, das wir Legida nicht geben wollen. Wir haben die Hoffnung, daß wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, daß Legida nicht laufen kann.“ Mit anderen Worten: Lazar pfeift auf die Demonstrationsfreiheit. Denn in diesem Fall käme dieses Recht schließlich dem unliebsamen politischen Gegner zugute.
Immerhin raffte sich der Leipziger CDU-Landtagsabgeordnete Ronald Pohle dazu auf, Lazar zu kritisieren: „Wer diese freie Meinungsäußerung behindert, handelt nicht nur gesetzeswidrig, sondern provoziert Gewalt.“ Wohl wahr. Aber dieses Provozieren von Gewalt gehört bei den Grünen bekanntlich zum guten Ton. Bis heute hat es die Partei nicht geschafft, sich unmißverständlich vom linksextremen Rand abzugrenzen – und die konkurrierenden Parteien pochen nicht darauf.
Infame Mutmaßungen geistiger Brandstifter
Der zweite Fall betrifft Lazars Kollegen Volker Beck, der ebenfalls für die Grünen seit vielen Jahren im Bundestag sitzt. Beck hielt es nach dem Tod des Asylbewerbers Khaled B. für angebracht, gegen die Dresdner Polizei und Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt zu stellen. Der einzige Anlaß: Polizei und Staatsanwaltschaft gingen zunächst nicht von einem Tötungsdelikt aus, änderten dann jedoch ihre Auffassung, nachdem eine Obduktion die Verletzungen feststellte. Beck spricht nun von Ermittlungspannen und empört sich mit Vorverurteilungen gegen Polizei und Staatsanwaltschaft: Ihm fehle „jedes Verständnis für das nachlässige Vorgehen der Ermittlungsbehörden“.
Becks Strafanzeige ist natürlich schon für sich genommen eine bodenlose Dreistigkeit, die aber noch infamer wird, wenn man den ideologischen Hintergrund bedenkt: Polizisten gelten in den linksliberalen Kreisen, die Beck verkörpert, schon immer als tendenziell rassistisch. Daher jagt eine linke Kampagne gegen Polizisten die andere. Die deutsche Polizei wird von linksalternativen Medien und Politikern regelmäßig als rassistische Bande denunziert, ohne daß CDU und FDP daran denken, sich gegen diese Dreckschleudereien zu stemmen.
Polizisten sind in diesem Staat längst zum Freiwild geworden und werden auch von vermeintlich bürgerlichen Parteien im Stich gelassen. Immerhin wehrte sich der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, gegen Becks Unterstellungen. Schulz sprach von „haltlosen Mutmaßungen“ und bezeichnete Beck berechtigterweise als „geistigen Brandstifter“. Der BDK bat seinerseits die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen gegen Beck wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede aufzunehmen.
Fortwährende Kulturrevolution gegen Staat und Recht
Beck und Lazar zeigen sehr deutlich, wie es um das rechtsstaatliche Verständnis der Grünen bestellt ist. Und in Berlin duldete der grün-regierte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg monatelang eine illegale Zeltstadt von Asylanten. Der Rechtsbruch wurde dort sehenden Auges in Kauf genommen, weil die grüne, multikulturelle Ideologie wichtiger war. Das ist das Denken der Grünen: Wo progressiv, multikulturell und feministisch gehobelt wird, fallen eben rechtsstaatliche Späne. Das führte nicht nur zur völligen Verwahrlosung der Hauptstadt, sondern auch zu einer schleichenden Kulturrevolution innerhalb unserer Gesellschaft: Keine andere Bundestagspartei hat den Rechtsstaat so sehr zersetzt wie die Grünen. Es ist ein Armutszeugnis, daß Medien und Politik davor die Augen verschließen.