HAMBURG. Mit einem massiven Aufgebot hat die Polizei weitere Zusammenstöße zwischen Kurden und salafistischen Sympathisanten in Hamburg unterbunden. Rund 1.300 Polizisten kontrollierte einzelne Gruppen. Dabei wurden „mehrere Gegenstände wie zum Beispiel Hieb- und Stoßwaffen, Baseballschläger, andere gefährliche Werkzeuge, eine Schußwaffe, Munition und Vermummungsmaterial“ sichergestellt, teilte die Polizei mit. Es kam zu Platzverweisen und vorläufigen Festnahmen.
In der Nacht zu Dienstag war es in Hamburg bereits zu schweren Ausschreitungen gekommen. „Hier droht ein Stellvertreterkrieg auf deutschem Boden“, warnte der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gegenüber der Passauer Neuen Presse. „Rohe Gewalt“ habe sich auch gegen Polizisten gerichtet. In Celle kam es gleichfalls zu Protesten. Kurdische Verbände forderten die Demonstranten auf, sich friedfertig zu verhalten.
Warnung: Kopfabschneiden gilt nicht als Notwehr
Eine Unterstützerseite des salafistischen Predigers Pierre Vogel empfahl in einem mittlerweile gelöschten Beitrag, sich von Demonstrationen fernzuhalten und nicht auf Provokationen einzugehen. Dies sei nur „eine Falle“, um danach schreiben zu können, „wie aggressiv wir seien“. Für den Fall, daß man angegriffen werde, warnte der Beitrag vor übertriebener Gewalt und erläuterte das deutsche Notwehrrecht, welches die Verhältnismäßigkeit der Mittel fordert:
„Beispiel: Wenn ein yesidischer Attentäter, der versucht, einen zu erstechen, durch einen gezielten Faustschlag ausgeknockt wird und auf dem Boden liegt, darf man nicht mehr mit beiden Füßen auf seinem Kopf rumspringen oder ihn enthaupten.“ Sollte aber jemand versuchen, einen „zu ermorden“, wünscht der Beitrag „viel Spaß bei der Notwehr“. (FA)