BERLIN. Politiker der Union haben den geplanten Anstieg des Hartz-IV-Regelsatzes zum 1. Januar 2015 kritisiert. Es sei ungerecht, daß die Stütze für Arbeitslose stärker steige als die Bezüge für Rentner im Westen, monierte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Fuchs, gegenüber der Bild-Zeitung. „Diejenigen, die gearbeitet haben, dürfen nicht schlechter behandelt werden als Arbeitslose, die wenig oder gar nichts in die Sozialkassen eingezahlt haben.“
CDU-Politiker Weiß gibt Verfassungsgericht die Schuld
Seit 2010 wurde der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger um 40 Euro auf 399 Euro ab 2015 angehoben. Dies entspricht einem Plus von 11,14 Prozent. Die Renten im Westen stiegen dagegen zwischen 2010 und 2014 um 5,15 Prozent. Während sich die Rentenhöhe ausschließlich nach der Entwicklung der Löhne richtet, wird beim Hartz-IV-Satz auch die Inflation berücksichtigt.
Der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels Peter Weiß gab dafür dem Bundesverfassungsgericht die Schuld. „Es war nicht die Politik, sondern das Bundesverfassungsgericht, das entschieden hat, die Leistungssätze für die Grundsicherung von Arbeitslosen von der Entwicklung der Renten abzukoppeln.“ In Deutschland beziehen etwa sechs Millionen Arbeitslose Hartz-IV. (krk)