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Verdacht auf Kinderpornographie: Staatsanwaltschaft nennt Einzelheiten zum Fall Edathy

Verdacht auf Kinderpornographie: Staatsanwaltschaft nennt Einzelheiten zum Fall Edathy

Verdacht auf Kinderpornographie: Staatsanwaltschaft nennt Einzelheiten zum Fall Edathy

Oberstaatsanwalt Joerg Froehlich
Oberstaatsanwalt Joerg Froehlich
Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich: Es besteht ein Anfangsverdacht auf Besitz von Kinderpornographie gegen Sebastian Edathy Foto: picture alliance/dpa
Verdacht auf Kinderpornographie
 

Staatsanwaltschaft nennt Einzelheiten zum Fall Edathy

Laut der Staatsanwaltschaft Hannover bestellte der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy zwischen 2005 und 2010 neun mal Bilder und Filme von nackten Jungen bei einer kanadischen Internetseite für Kinderpornographie. Sein Anwalt setzte sich deswegen bereits im vergangenen November mit der Behörde in Verbindung. Woher er Kenntnis über die Ermittlungen hatte, ist unklar.
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Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Freitag über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornographie informiert. Demnach habe sich Edathys Anwalt bereits Ende November mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt und das Thema Kinderpornographie angesprochen. Woher er dies wußte, sei bis heute nicht bekannt, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Jörg Fröhlich, auf einer Pressekonferenz laut Welt.

Am 28. Januar sei die Entscheidung gefallen, ein Ermittlungsverfahren gegen Edathy einzuleiten. Daher habe man am 6. Februar ein Schreiben an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) geschickt, in dem es um die Aufhebung der Immunität des SPD-Politikers ging. Das Schreiben sei bei Lammert aber erst am 12. Februar eingetroffen. Von Edathys Mandatsniederlegung am 7. Februar sei die Staatsanwaltschaft überrascht worden.

Fröhlich äußerte sich auch zu den Bildern und Filmen, die Edathy bei dem kandadischen Internetportal für Kinderpornographie gekauft habe. „Zwischen 21. Oktober 2005 und 18. Juli 2010 kam es insgesamt zu neun Bestellungen. 31 Produkte wurden bestellt, die ersten sieben Bestellungen waren postalisch. Die letzten beiden Bestellungen waren Downloads.“ Die Online-Bestellungen seien mit der IP-Adresse des Bundestags erfolgt und mit Edathys Kreditkarte bezahlt worden. Die Kreditkartenkonten seien hierfür extra eingerichtet worden. Auch habe Edathy verschiedene E-Mail-Adressen verwendet, um die Identifizierung zu erschweren.

Nackte männliche Jugendliche zwischen neun und 13 Jahren

Das Material sei im Grenzbereich zur Kinderpornographie. „Was Herrn Edathy konkret zur Last gelegt werden kann, ist Bestellung von Material der Kategorie 2.“ Das heißt, die Bilder und Filme zeigten nackte männliche Jugendliche zwischen neun und 13 Jahren. Allerdings zeige die Erfahrung, daß Personen, die Material der Kategorie 2 besäßen, häufig auch über härtere Kinderpornographie verfügten. Im Fall Edathys sei der Tatbestand der Kinderpornographie jedoch noch nicht erfüllt, es bestehe aber ein Anfangsverdacht. Die Auswertung des bei Edathy sichergestellten Materials, darunter auch Computer, dauere noch an. Bislang sei die Ausbeute aber eher mager.

Fröhlich widersprach zudem dem Vorhalt, die Staatsanwaltschaft habe sehr langsam ermittelt. „Das Verfahren ist erst Anfang November eingegangen. Wir sind hier keineswegs leichtfertig vorgegangen. Wir wußten, daß eine Einleitung von Ermittlungen schwere Folgen für die Karriere von Herrn Edathy haben würde.“

Beamte von Staatsanwaltschaft und Polizei hatten am Montag mehrere Wohn- und Büroräume Edathys wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornographie durchsucht. Edathy, der sich zur Zeit im Ausland aufhalten soll, wies alle Anschuldigungen zurück und warf der Staatsanwaltschaft Unverhältnismäßigkeit vor.

Am Donnerstag war bekanntgeworden, daß die SPD-Spitze bereits im Oktober vergangenen Jahres vom damaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich informiert worden war, daß Edathys Name im Zuge von Ermittlungen gegen einen Kinderpornoring im Ausland aufgetaucht war. (krk)

Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich: Es besteht ein Anfangsverdacht auf Besitz von Kinderpornographie gegen Sebastian Edathy Foto: picture alliance/dpa
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