HAMBURG. Die Deutsche Wildtierstiftung befürchtet, die geplante Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes werde zentrale Belange des Naturschutzes bei der Errichtung von Windkraftanlagen außer Acht lassen. „Die Novellierung führt zu einer dramatischen Verschärfung der Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen“, sagte Stiftungsvorstand Fritz Vahrenholt. „Das ist inakzeptabel.“
Künftig soll das Tötungs- und Verletzungsverbot von Tieren gemäß dem Naturschutzgesetz nicht mehr gelten, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Dies gelte insbesondere für Windkraftanlagen, da der Ausbau von Windenergie nach der Gesetzesnovelle ein öffentliches Interesse sei. Künftige Betreiber können dann betriebs- und anlagenbezogene Risiken lascher handhaben, kritisierte die Stiftung in einer Stellungnahme.
„Die Tötung von Vögeln ist damit kein prinzipieller Hinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen.“ Bereits jetzt töteten deutsche Windkraftanlagen rund eine Viertelmillion Fledermäuse und über 12.000 Greifvögel im Jahr, wie eine Studie der Stiftung festhält. Die Liste der gefährdeten Arten gehe dabei durch die breite Vogelwelt. Vahrenholt forderte andere Umweltschutzorganisationen zum Widerstand auf. „Wir erwarten von den anerkannten Naturschutzverbänden, daß sie gegen diese Verschlechterung des Naturschutzes protestieren.“ (FA)