STUTTGART. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat es abgelehnt, eine Massenerschießung durch Einheiten der Waffen-SS im italienischem Dorf Sant’Anna di Stazzema erneut zu untersuchen. Den heute noch lebenden Tatverdächtigen könne „nicht mit der erforderlichen Sicherheit“ nachgewiesen werden, sich an den Vergeltungsmaßnahmen des 12. August 1944 beteiligt zu haben, heißt es in der Begründung.
Die Verurteilung der Angeklagten durch das – für Deutschland nicht bindende – italienische Militärgericht 2005 wurde abgelehnt. Die bloße Zugehörigkeit zu einer der eingesetzten Militäreinheiten widerspräche „dem im deutschen Strafrecht geltenden Prinzip individueller Schuld“. Im Falle einer Anklageerhebung sei daher „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ ein Freispruch zu erwarten.
Nachweis der Vorsätzlichkeit kann nicht erbracht werden
Hintergrund ist eine Klage des letzten Überlebenden, Enrico Pieri, der sich damals als zehnjähriger Junge versteckt hatte. Als die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach zehn Jahren Ermittlungen diese 2012 ergebnislos einstellte, seien wichtige Beweise und Zeugenaussagen nicht berücksichtigt worden, machte Pieri geltend. In Italien erinnert eine Gedenkstätte an die Massenerschießung, der damals zwischen vierhundert bis 560 Menschen, darunter zahlreiche Zivilisten, zum Opfer fielen.
Dieser Sicht schloß sich die Generalstaatsanwaltschaft nicht an. Besonders der Nachweis der Vorsätzlichkeit kann nach wie vor nicht erbracht werden. Im Gegenteil gäbe es Indizien, die gegen eine, von vornherein geplante Vernichtungsaktion sprechen: „So war durch die deutschen Einheiten einige Tage zuvor ein Plakat an dem Kirchplatz von Sant’ Anna di Stazzema angebracht worden, mit welchem die Bevölkerung dazu aufgefordert wurde, das Gebiet zu verlassen.“
Wohl eher auf den Kampf mit Partisanen vorbereitet
Auch hätte die beteiligten Kompanien der Waffen-SS in dem Partisanengebiet Kriegsgerät bei sich geführt, die „vor allem bei beabsichtigten Kampfhandlungen, weniger aber bei einer Vernichtungsaktion gegen die zivile Bevölkerung“ einen Sinn ergäben. Zudem habe sich im Laufe der Untersuchung ergeben, daß die beteiligten Einheiten sehr unterschiedlich vorgegangen seien, „was gegen einen generellen, von Anfang an ausgegebenen Tötungsbefehl spricht“.
Bereits die Einstellung des Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft hatte in Italien für Empörung gesorgt. „Es verletzt unser Empfinden für Gerechtigkeit tief, wenn Täter nicht überführt werden können, wenn Täter nicht bestraft werden können, weil die Instrumente des Rechtsstaates dieses nun einmal nicht zulassen“, sagte Bundespräsident Joachim Gauck, als er im März an einer Gedenkveranstaltung in Italien teilnahm. (FA)