BONN. In einem Diskussionspapier hat die Bundesnetzagentur vorgeschlagen, private Solarstromproduzenten über sogenannte Einspeiseentgelte zur Kasse zu bitten. Das betrifft vor allem Besitzer von Einfamilienhäusern, die eine Photovoltaik-Anlage (PVA) auf dem Dach haben.
Das Problem: Wenn die Sonne scheint, speisen alle gleichzeitig Strom ins Netz, was die sensible Frequenz ins Wanken bringt. In Spanien und Portugal hatte es aus diesem Grund Ende April einen landesweiten stundenlangen Blackout gegeben.
Für die PVA-Besitzer würde sich mit dieser Kostenbeteiligung vieles ändern. Zuletzt war die Einspeisevergütung, also das Geld, das sie für den von ihnen produzierten Strom erhalten, auf 7,94 Cent pro Kilowattstunde gesunken.
Kommt jetzt noch ein Einspeiseentgelt hinzu, könnte sich die Solarstromproduktion für viele private Haushalte zum Minusgeschäft entwickeln. In dem Diskussionspapier der Bundesnetzagentur, das der JF vorliegt, heißt es auf Seite 25: „Im Gegensatz zu Netzentgeltsystemen anderer europäischer Länder werden in Deutschland somit die Netzentgelte Strom allein von den letztverbrauchenden Netzkunden gezahlt.“ Geleitet wird die Bundesnetzagentur vom ehemaligen Grünen-Politiker Klaus Müller.
Solarenergie verursacht „hohe Mehrkosten“
Die Einspeisung der Solarenergie verursache laut ihm „hohe Mehrkosten“, die zu der Diskussion führten, „inwiefern Einspeiser auch in Deutschland künftig einen Finanzierungsbeitrag für die Nutzung der Netzinfrastruktur leisten sollten“.
Aber wie hoch soll die Kostenbeteiligung über Einspeiseentgelte für die Solarenergie sein? Sie könne „im Grunde frei bestimmt“ werden, so die Netzagentur. Dafür entwirft sie drei Szenarien: im für die PVA-Besitzer ungünstigsten Fall werde es „eine paritätische Kostenbeteiligung zwischen Verbrauchern und Einspeisern“ geben. Dadurch, so steht es in dem Papier, würden für „2025 die ca. 33 Mrd. € bundesweiten Netzkosten über Einspeiseentgelte hälftig mitfinanziert“.
Eine andere Möglichkeit wäre, „die aus der Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten aus der Integration von EE-Anlagen bestimmten Beträge den Einspeisern aufzuerlegen. Diese würde für 2025 eine Summe von 2,4 Milliarden Euro ausmachen.
Als dritte Variante bringt die Bundesnetzagentur „einen Kostenbeitrag an den Systemdienstleistungen, bei deren Entstehen den Einspeisern eine besondere Verantwortung zukommt“, ins Spiel. Als Beispiele werden das „Engpaßmanagement (Redispatch, Netzreserve), oder die „Kosten für Verlustenergie“ genannt. Dies betrage für das laufende Jahr rund 7,3 Milliarden Euro. (fh)