LUXEMBURG. Das US-amerikanische Unternehmen Amazon hat ein Verfahren gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) der Europäischen Union gewonnen. Der Internetkonzern hatte im Juli gegen die in der neuen Verordnung enthaltenen Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Diese birgt zusätzliche Pflichten, beispielsweise die Errichtung einer öffentlich einsehbaren Datenbank über Werbeträger und deren Zahlungen an betroffene Unternehmen.
Amazon hatte dabei argumentiert, man stelle als Versandhändler gar nicht die Art der Online-Plattform dar, für welche die Richtlinie geschaffen wurde und daß die Firma in keinem einzelnen EU-Land der größte Einzelhändler sei. Zudem sei das Unternehmen in diskriminierender Weise zur Zielscheibe genommen worden, da die meisten Gewinne durch den Handel in Nordamerika erwirtschaftet werden und die Firma somit von der Einordnung ausnehmen.
Neue Zielscheibe des Digital Services Act
In dieser Hinsicht gaben die Richter dem Unternehmen am vergangenen Freitag recht. Amazon lobte die Entscheidung als „wichtigen ersten Schritt“ in einer Erklärung. Die Firma freue sich auf eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Hinblick auf die anderen Verpflichtungen im Rahmen des DSA.
Unterdessen gab es gegen die neue Richtlinie auch aus anderen Gründen Kritik. Laut der EU-Kommission zielt das Gesetz nicht nur auf besseren Verbraucherschutz, sondern auch „Minderung systemischer Risiken wie Manipulation oder Desinformation“. Das DSA sieht unter anderem neue Meldemechanismen sowie strengere Auflagen zur Löschung der als illegal geltenden Inhalte vor. Als eines der potentiellen Ziele gilt Elon Musks Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter). In der vergangenen Woche bezeichnete die Vizepräsidentin des Gremiums, Vera Jourova, die Seite als Plattform mit „dem größten Desinformationsverhältnis“. (kuk)