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Energiekrise: Habeck erwägt Verstaatlichung von Unternehmen

Energiekrise: Habeck erwägt Verstaatlichung von Unternehmen

Energiekrise: Habeck erwägt Verstaatlichung von Unternehmen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): Enteignung von Energieunternehmen Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress
Energiekrise
 

Habeck erwägt Verstaatlichung von Unternehmen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) plant angesichts einer drohenden Energiekrise eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Demnach seien im Krisenfall weitgehende staatliche Kontrollen bis hin zu Enteignungen von Unternehmen im Energiesektor möglich.
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BERLIN. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat angesichts einer drohenden Energiekrise eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes angekündigt. Demnach seien im Krisenfall weitgehende staatliche Kontrollen bis hin zu Enteignungen von Unternehmen im Energiesektor möglich. Das berichten die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters. Begründet wird die geplante Gesetzesnovelle mit dem Ukraine-Krieg.

Die Maßnahmen sollen dann in Kraft treten, „wenn die konkrete Gefahr besteht, daß ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht“, heißt es in dem Papier. Die Anordnungen sollen jeweils zunächst für ein halbes Jahr gelten und bei Bedarf verlängert werden.

Russische Unternehmen betroffen

Erst kürzlich wurde Gazprom Germania, die deutsche Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom, unter treuhänderische Verwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Habeck begründete diesen Schritt mit unklaren Rechtsverhältnissen und einem Verstoß gegen Meldevorschriften. Auch der russische Staatskonzern Rosneft, der eine Raffinerie bei Schwedt übernehmen möchte, ist im Visier.

Habeck betonte, die Abhängigkeit von „russischer Beeinflussung der Infrastruktur“ zu überwinden. Das Energiesicherungsgesetz wurde 1975 verabschiedet und war eine Reaktion auf den Ölpreis-Schock. Es ermächtigt die Bundesregierung, bei einer unmittelbaren Gefährdung der Energieversorgung durch Rechtsverordnungen Maßnahmen zu ergreifen. (JF)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): Enteignung von Energieunternehmen Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress
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