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Bundesverfassungsgericht: EZB-Anleihenkäufe teilweise verfassungwidrig

Bundesverfassungsgericht: EZB-Anleihenkäufe teilweise verfassungwidrig

Bundesverfassungsgericht: EZB-Anleihenkäufe teilweise verfassungwidrig

Bundesverfassungsgericht
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa
Bundesverfassungsgericht
 

EZB-Anleihenkäufe teilweise verfassungwidrig

Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist teilweise verfassungswidrig. Das Anleihenkaufprogramm sei zwar per se möglich, allerdings hätten Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse prüfen müssen. Dies sei aber nicht geschehen, monierte das Bundesverfassungsgericht.
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Cato, Palmer, Exklusiv

KARLSRUHE. Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist teilweise verfassungswidrig. Das Anleihenkaufprogramm sei zwar per se möglich, allerdings hätten Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse prüfen müssen. Dies sei aber nicht geschehen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Beschlüsse der Notenbank seien kompetenzwidrig ergangen. Das Urteil des Zweiten Senats erging mit sieben zu einer Stimme.

Die Richter stellten sich damit gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. „Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der Public Sector Purchase Program (PSPP, das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten“, heißt es in dem Urteil. Bundesregierung und Bundestag haben laut dem Gericht durch ihr tatenloses Zusehen Grundrechte verletzt. Eine verbotene Staatsfinanzierung stellte der Senat jedoch fest. Auch die aktuellen Corona-Hilfen der EZB waren nicht Gegenstand der Entscheidung.

Zentralbank schüttet Milliardenbeträge in die Finanzmärkte

Das Verfassungsgericht hatte seit Ende Juli 2019 über die Verfassungsbeschwerde verhandelt. Beschwerdeführer sind unter anderem der Wirtschaftsanwalt und frühere CSU-Vizechef Peter Gauweiler sowie der ehemalige AfD-Chef Bernd Lucke. Konkret ging es um das „Public Sector Purchase Program“, bei dem die EZB über andere Institute – in Deutschland über die Bundesbank – seit 2015 Staatsanleihen von Euro-Ländern kaufte, um einer möglichen Deflation zuvorzukommen. Bis Ende 2018 schüttete die Zentralbank auf diese Weise mehr als 2,5 Billionen Euro in die Finanzmärkte.

Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof das EZB-Instrument für rechtskonform befunden und erklärt, die Zentralbank könne ihr Mandat sogar eigenständig ausweiten. „Ich halte es offen gesagt für einen Skandal, daß bis zum heutigen Tag der Deutsche Bundestag sich zwar über Kleinstbeträge streitet, aber sich mit diesem zentralen Risiko, das auf uns allen lastet, nicht beschäftigen will, geschweige denn, daß darüber abgestimmt wurde“, kritisierte Gauweiler damals.

Die AfD zeigte sich erfreut über die Entscheidung aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht habe damit „den gesunden Menschenverstand in seiner Auffassung bestätigt, daß ein Leben auf Pump unabsehbare Folgen hat“, teilte der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Harald Weyel, mit. Die Richter hätten damit dem wirtschaftspolitischen Sachverständigenrat der Bundesregierung ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt.

Die AfD sehe sich dadurch in ihrer Auffassung bestätigt, „daß die Bundesregierung, anstatt sich um das Wohl der deutschen Bürger zu kümmern, lieber als Erfüllungsgehilfe der EU handelt. Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Bundesregierung ans Schlafittchen, indem es sie ausdrücklich auffordert, der bisherigen Handhabung der Anleihekäufe entgegenzutreten“, sagte Weyel. (ls)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa
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