KARLSRUHE. Die Europäische Bankenunion verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die Richter in Karlsruhe wiesen am Dienstag eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Kläger um den Wirtschaftswissenschaftler Markus Kerber zurück. Dieser hatte moniert, daß Deutschland dabei große finanzielle Risiken eingehe und die Kontrolle über die eigenen Banken allzu leichtfertig und ohne Rechtsgrundlage nach Brüssel abgegeben habe.
Um eine neue Finanzkrise wie 2008 zu verhindern, hatten die Staats- und Regierungschefs der Länder der Euro-Zone 2014 beschlossen, die 114 größten europäischen Kreditinstitute unter die Aufsicht der Europäischen Zentralbank zu stellen. Darunter befinden sich auch die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Bayerische Landesbank. Die rund 1.400 nicht systemrelevanten Banken verblieben weiterhin unter nationaler Aufsicht.
EZB darf Instituten die Zulassung entziehen
Die EZB ist gegenüber den Banken mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Sie kann diesen unter anderem vorschreiben, sich Kapitalpuffer zuzulegen, darf Manager ablehnen und gar einem Kreditinstitut die Zulassung entziehen. Zusätzlich existiert ein Notfall-Fonds, in den die Banken einzahlen müssen, um im Krisenfall zahlungsunfähige Institute ohne Rückgriff auf Steuergelder abwickeln zu können.
„Nach eingehender Prüfung“ sei ausschlaggebend gewesen, daß die Aufsicht über die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig auf die EZB übertragen worden sei, urteilten die Richter unter Vorsitz von Präsident Andreas Voßkuhle. Umfangreiche Befugnisse verblieben demnach weiter bei den nationalen Aufsichtsbehörden. Ab dem Nachmittag beschäftigt sich das Gericht dann mit dem Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB zwischen 2015 und 2018. (tb)