LUXEMBURG. Der Europäische Rechnungshof hat die EU-Beitrittshilfen für die Türkei scharf kritisiert. Die Finanzhilfen zeigten nur begrenzte Wirkung, schrieb der Rechnungshof in einem am Mittwoch erschienenen Prüfungsbericht.
So seien grundlegende an die Zahlungen geknüpfte Bedingungen von der Türkei nicht eingehalten worden, auch weil diese von der Kommission „nicht konkret definiert“ wurden. Dazu zählen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene und von organisiertem Verbrechen, Pressefreiheit, Vermeidung von Interessenkonflikten sowie eine Stärkung der externen Prüfung und der Zivilgesellschaft.
Neun Milliarden Euro Finanzhilfen
Die Ziele der „Heranführungshilfen“ seien gut konzipiert, aber die EU-Kommission achte „kaum auf die Bedingungen für die Wirtschaftshilfen“ heißt es in dem Bericht. Die Türkei erziele aus „Mangel an politischem Willen seit mehreren Jahren nur unbefriedigende Fortschritte“. Für den Zeitraum von 2007 bis 2020 erhält die Türkei neun Milliarden Euro.
„In der Praxis waren die Heranführungshilfen bislang nicht ausreichend auf einige der grundlegendsten Anforderungen ausgerichtet“, kritisierte Chefprüferin Bettina Jakobsen in der FAZ. Dazu gehörten die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, die Bekämpfung von Korruption oder die Pressefreiheit. (mp)