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Finanzielle Risiken: Bundesrechnungshof warnt vor geplantem EU-Währungsfonds

Finanzielle Risiken: Bundesrechnungshof warnt vor geplantem EU-Währungsfonds

Finanzielle Risiken: Bundesrechnungshof warnt vor geplantem EU-Währungsfonds

EU-Flaggen
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EU-Flaggen: Ausweitung der Haftung Deutschlands Foto: picture alliance
Finanzielle Risiken
 

Bundesrechnungshof warnt vor geplantem EU-Währungsfonds

Der Bundesrechnungshof hat vor den Plänen der EU-Kommission zur Umwandlung des Euro-Rettungsfonds ESM in einen Europäischen Währungsfonds (EWF) gewarnt. Dies könnte zu einer Ausweitung der Haftung Deutschlands führen, die bisher auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist, warnen die Gutachter. Damit ergäben sich „erhebliche finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt“.
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BERLIN. Der von der EU-Kommission geplante Europäische Währungsfonds (EWF) birgt laut Bundesrechnungshof erhebliche finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt. Die Behörde befürchte neue Verluste, „wenn der Fonds in das Sicherheitsnetz für krisengeschüttelte Banken einbezogen wird oder verwendet wird, um konjunkturelle Schwankungen im Euroraum zu glätten“, heißt es in einem Gutachten, über das die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.

Hintergrund ist der Vorschlag der EU-Kommission aus dem Dezember, wonach der Europäische Rettungsfonds ESM zu einem Europäischen Währungsfonds weiterentwickelt werden soll. Bislang können finanziell in Schwierigkeit geratene Banken kein Geld direkt beim ESM aufnehmen, sondern nur Regierungen. Das soll sich durch den EWF ändern. Die Pläne könnten jedoch zu einer Erhöhung des Stammkapitals führen, warnen die Gutachter. Dies erfordere gleichzeitig die Ausweitung der Haftung Deutschlands, die bisher auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist.

Für eine höhere Haftung wäre zwar die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich, wie der Rechnungshof eingesteht. Allerdings könne sich Deutschland einem solchen Ansinnen nicht entziehen, wenn neue Ausgaben zu finanzieren seien. „Insgesamt ergeben sich aus der Einrichtung des EWF mit den von der Kommission angestrebten Änderungen daher erhebliche Risiken für den Bundeshaushalt“, warnt die Behörde.

Kritik an der veränderten Position der Bundesregierung

Des Weiteren kritisiert der Rechnungshof die veränderte Position der Bundesregierung in der Haftungsfrage. Noch im Juli 2018 habe sie „eine Erhöhung des Stammkapitals und damit auch der Haftung Deutschlands für den ESM im Zusammenhang mit der Einführung neuer Instrument explizit ausgeschlossen“. Nunmehr halte sie dies nur noch für unwahrscheinlich. „Damit hat sie ihre Position in einem zentralen Punkt geändert.“

Bereits im Dezember 2017 hatte Jean-Claude Juncker die seit 2010 in Brüssel vorbereiteten Pläne für einen EWF konkretisiert. Laut seinem „Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds, der auf der bewährten Struktur des Europäischen Stabilitätsmechanismus fußt“, solle der Fonds „als letzter Kreditgeber fungieren, um die geordnete Abwicklung notleidender Banken zu erleichtern“. Nach Junckers Wünschen soll das Europäische Parlament Mitte 2019 abschließend über den EWF beraten. (ha)

EU-Flaggen: Ausweitung der Haftung Deutschlands Foto: picture alliance
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