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Milliarden-Überschüsse: Steuerzahlerbund fordert Senkung des Arbeitslosenbeitrags

Milliarden-Überschüsse: Steuerzahlerbund fordert Senkung des Arbeitslosenbeitrags

Milliarden-Überschüsse: Steuerzahlerbund fordert Senkung des Arbeitslosenbeitrags

Lohnabrechnung
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Lohnabrechnung: Arbeitslosenbeitrag widerspreche Versicherungsprinzip Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto
Milliarden-Überschüsse
 

Steuerzahlerbund fordert Senkung des Arbeitslosenbeitrags

Der Steuerzahlerbund hat eine Senkung des Arbeitslosenbeitrags gefordert. „Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen dringend Entlastungen bei den Sozialbeiträgen. Da die Arbeitslosenversicherung seit Jahren Milliarden-Überschüsse erzielt und finanziell von allen Sozialversicherungszweigen am stabilsten aufgestellt ist, muß der Arbeitslosenbeitrag zügig von drei auf zweieinhalb Prozent gesenkt werden.“
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Wallasch, Medien, Gesicht

BERLIN. Der Bund der Steuerzahler hat eine Senkung des Arbeitslosenbeitrags gefordert. „Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen dringend Entlastungen bei den Sozialbeiträgen. Da die Arbeitslosenversicherung seit Jahren Milliarden-Überschüsse erzielt und finanziell von allen Sozialversicherungszweigen am stabilsten aufgestellt ist, muß der Arbeitslosenbeitrag zügig von drei auf zweieinhalb Prozent gesenkt werden“, sagte dessen Präsident Reiner Holznagel.

„Die Schere zwischen Beitragseinnahmen und Arbeitslosengeld-Zahlungen geht immer weiter auseinander.“ Dies widerspreche dem Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung.

Für die Senkung des Beitrags müßten keine Leistungen verringert werden, da „die Arbeitslosenversicherung aufgrund der robusten Konjunkturlage strukturelle Überschüsse erwirtschaftet“. Zudem führe die anhaltend hohe Beschäftigungsquote dazu, daß derzeit weniger als die Hälfte der Beitragseinnahmen für das Arbeitslosengeld I, die Kernleistung der Arbeitsagentur, verwendet würden. 2010 waren es noch 86 Prozent.

Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes hätte die Behörde im vergangenen Jahr auch dann mit einem Plus abgeschlossen, wenn der Beitragssatz bei 2,5 Prozent gelegen hätte. (ls)

Lohnabrechnung: Arbeitslosenbeitrag widerspreche Versicherungsprinzip Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto
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