KARLSRUHE. Die Klage einer Lüdenscheider Musiklehrerin gegen das geplante Freihandelsabkommen CETA mit Kanada könnte schon bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Mehr als 50.000 Unterstützer haben sich dem Vorstoß angeschlossen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Vertreten wird die Lüdenscheiderin vom Bielefelder Rechtswissenschaftler Andreas Fisahn. Mit der Klage solle die Bundesregierung verpflichtet werden, gegen die „vorläufige Anwendbarkeit“ des Abkommens zu stimmen. Darüber soll der EU-Rat laut Fisahn in den kommenden Wochen entscheiden. Eine Zustimmung gilt als sicher.
Einer Online-Petition der Frau hatten sich rund 175.000 Personen angeschlossen. Dort schrieb die Initiatorin: „Ich möchte TTIP und CETA stoppen, weil die Abkommen unsere Gesellschaft und viele soziale und ökologische Errungenschaften bedrohen.“ Eine erste Verfassungsbeschwerde hatte das Verfassungsgericht 2014 mit der Begründung abgelehnt, daß die Klägerin nicht habe nachweisen können, an welcher Stelle CETA ihre Grundrechte beeinträchtige. (ho)