FREIBURG. Das Rettungspaket für Zypern besitzt keine rechtlichen Voraussetzungen. Zu diesem Schluß kommt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Demnach dürfe laut Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nur dann Finanzhilfe an Einzelstaaten geleistet werden, wenn diese „zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt“ unabdingbar wäre.
„Es reicht also nicht aus, wenn einem einzelnen Mitgliedsstaat Zahlungsunfähigkeit droht“, heißt es in einer Stellungnahme. Im Fall Zyperns müsse „durch konkretes Zahlenmaterial“ eindeutig nachgewiesen werden, daß eine Zahlungsunfähigkeit Zyperns den Euro-Raum insgesamt gefährde. Dies sei jedoch nicht erfolgt. Stattdessen argumentierten die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) mit „psychologischen Folgewirkungen“.
„Eine Provokation des Parlamentes“
Solche Spekulationen sind laut Murswiek aber keineswegs der Nachweis eines „systemischen Risikos“. Tatsächlich sei Zypern aufgrund seiner Wirtschaftskraft und seines Bankensystems ein „Paradebeispiel“ dafür, daß dieses Risiko eben nicht gegeben sei. Eine entsprechende Forderung seitens der EU-Kommission und EZB stellen daher „eine Provokation des Parlamentes“ dar.
„Der Bundestag sollte sich das nicht gefallen lassen“, riet Murswiek, der auch schon den CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler in dessen Klage gegen die Euro-Rettungspolitik der Bundesregierung unterstützte. (FA)