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„Mit Steuern nicht steuern“

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„Mit Steuern nicht steuern“

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Dort, wo der Finanzausschuß des Bundestages im März 2005 mit rot-grüner Mehrheit eine grundlegende Reform der Einkommensteuer beerdigt hatte, präsentierte nun kürzlich die „Kommission Steuergesetzbuch“ der Stiftung Marktwirtschaft ihren fertigen Gesetzentwurf für eine andere Einkommensteuerreform: im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU im Reichtagsgebäude vor gut 200 Fachleuten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft. Die Grundzüge des Entwurfs erläuterte der Finanzwissenschaftler und Kommissionsvorsitzende Joachim Lang. Dieser habe zwei Schwerpunkte: die Bemessungsgrundlage und den Steuervollzug. Die ungleiche Bemessung steuerlicher Leistungsfähigkeit habe stets einen falschen Tarif zur Folge. Dadurch würden einzelne Gruppen von Steuerzahlern entweder diskriminiert oder privilegiert. Und für den Steuervollzug müßten die Gesetzestexte von überflüssigen Abgrenzungen gereinigt werden sowie klare und bestimmte Grundlagen für die Rechtsanwendung bieten. Die Streitanfälligkeit sei möglichst gering zu halten und die Steuerbürokratie auch für den Steuerzahler zu minimieren. Maßstab des Entwurfs ist die Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Damit scheidet der Entwurf alle Normen aus, mit denen Sozialzwecke verfolgt werden. Lang: „Der Gesetzgeber soll mit Steuern nicht steuern, das heißt hier: mit der Einkommensteuer keine Wirtschafts- und Sozialpolitik betreiben. Die Bemessungsgrundlage soll durch Lenkungsnormen nicht verfälscht werden.“ Zu dem Prinzip der Leistungsfähigkeit gehören Unterprinzipien. Lang nennt hier vor allem das Nettoprinzip. Das heißt, das Existenzminimum bleibt steuerfrei, und die Erwerbsaufwendungen werden von den Einkünften abgezogen, erst dann wird besteuert. Anders würde die Akzeptanz der Besteuerung geschwächt, der Steuerwiderstand erhöht und damit der Steuervollzug erschwert. Besteuert wird nur das Erwerbseinkommen. Demnach sind die staatlichen Zuwendungen ebensowenig zu versteuern wie die privaten Zuwendungen, die der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Der Reformvorschlag vermindere die Regelungsmasse des geltenden Gesetzes um über 80 Prozent. Wie Lang betont, strebt der Entwurf kein radikal anderes Einkommensteuerrecht an. Er entlaste es aber von Normen, mit denen der Staat gesellschaftspolitische Ziele verfolge. Nach diesem Konzept scheide der Entwurf viele Steuervergünstigungen automatisch aus. So sei zum Beispiel nirgendwo mehr die Steuerfreiheit einer Übungsleiterpauschale, einer Abgeordnetenpauschale, der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zu finden. Das Subventionssystem werde vom Einkommensteuersystem scharf getrennt: „Das Kindergeld gehört als Direktsubvention nicht in das Einkommensteuergesetz.“ Ebensowenig Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Stipendien oder Entschädigungen für Vertreibung und Kriegsfolgen. Die bisher sieben Einkunftsarten verkürzt der Entwurf auf vier. Es gibt hier nur noch solche aus selbständiger Tätigkeit, aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus Vermögensverwaltung und aus Zukunftssicherung. Die erste Einkunftsart erfaßt vor allem die Einkünfte aus Unternehmen. Die bisherigen Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit gehen darin auf. „Allein dadurch erledigten sich Hunderte von Urteilen, die sich mit der Abgrenzung der bisher drei unternehmerischen Einkunftsarten befassen. Ein weites Feld streitanfälligen Einkommensteuerrechts ist ausgetrocknet“, so Lang. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit haben mehr als 90 Prozent der Einkommensteuerzahler. Hier führt der Arbeitgeber die Steuer wie bisher an das Finanzamt ab. Die Lang-Kommission sieht im Massenverfahren der Arbeitnehmerbesteuerung ein besonderes Bedürfnis nach Pauschalierung (Paragraph 51 des Entwurfs). Einkünfte aus Vermögensverwaltung sind hauptsächlich die aus Finanzkapital, die weiterhin der Abgeltungsteuer unterliegen, sowie aus Vermietung und Verpachtung. Zwar gehört das Vermieten und Verpachten an sich zu unternehmerischen Einkünften. Doch hat es die Kommission wegen der Unternehmensteuerpflicht aus der ersten Einkunftsart herausgenommen. Lang: „Die allermeisten nicht gewerblichen Vermietungseinkünfte unterfallen der Kleinunternehmerregelung, deren Prüfung hier unverhältnismäßig großen Bürokratieaufwand verursachen würde.“ Die vierte Einkunftsart (Zukunftssicherung) institutionalisiert die nachgelagerte Besteuerung. Lang: „Deren Elemente sind im geltenden Einkommensteuergesetz unübersichtlich verstreut geregelt … Selbst der Fachmann hat keinen Durchblick mehr. Die Altersvorsorgezulage gehört ebensowenig wie das Kindergeld in das Einkommensteuergesetz; sie gehört in ein Subventionsgesetz.“ Das gegenwärtige Ehegatten-Splitting baut der Entwurf um in ein Familien-Real-Splitting. Keine Vorschläge enthält er aber zum Steuertarif. Die Kommis-sion verfährt nach dem Standpunkt: erst ein in sich schlüssiges und nachhaltiges System, dann die Steuersätze. Auch Ex-Fraktionsvize Friedrich Merz war bei der Präsentation dabei: „Wir wollen ein einfaches, verständliches und gerechtes Steuerrecht. Wir wollen daher nicht das alte verbessern, sondern ein völlig neues.“ Er hofft, daß mit diesem Entwurf in der nächsten Legislaturperiode eine Reform gelingt, und sagte: „Es hat sich mehr gelohnt als gedacht. Wir haben 2004 eine Institution gesucht, die ruhig, sachlich und konzeptionell arbeitet, unbeeindruckt vom Tagesgeschehen.“ Und mit einer Spitze gegen die heutige CDU-Führung: „Was die Kommission jetzt vorgelegt hat, ist ein Kontrastprogramm zu dem, was die Bundesregierung und die Große Koali-tion bisher gemacht haben.“ Gedanklich zu ergänzen war: Wirklich fertiggebracht hat sie noch nichts. Der Entwurf der „Kommission Steuergesetzbuch“: www.neues-steuergesetzbuch.de

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