Nach Artikel 20 des Grundgesetzes, das am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist, soll die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat sein, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird, die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.
So muß ein Volk verfaßt sein, das die Würde des Menschen als unantastbar zu achten und zu schützen zur Verpflichtung aller staatlichen Gewalt macht und das sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt (Art. 1 Abs. 1 und 2 GG).
Ein Verfassungsgesetz, das diese Grundsätze der verfassungsändernden Gesetzgebung entzieht (Art. 79 Abs. 3 GG), materialisiert die Verfassung, die mit dem Menschen geboren ist, die Verfassung der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, ganz so, wie das das Weltrechtsprinzip des Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte deklariert: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“
Nach 60 Jahren Praxis des Grundgesetzes ist Deutschland entgegen dieser Verfassung keine Demokratie und kein Rechtsstaat mehr, zunehmend weniger ein Sozialstaat. Die Freiheit ist nicht verwirklicht, die Menschenrechte sind gekränkt. Bund und Länder bilden noch einen verfassungsgesetzlichen (unechten) Bundesstaat, aber die existentiellen Staatsfunktionen hat Deutschland der Europäischen Union übertragen. Diese ist ein vertraglicher (echter) Bundesstaat. Die Verfassung, welche in Deutschland gelebt werden muß, bilden die Unionsverträge. Wenn das Grundgesetz wieder zur Wirkung kommen soll, muß Deutschland die Union verlassen, solange diese die rechtlose Verfassung hat.
Welches sind die politischen Gründe für den Verfall des Rechts?
Liberalismus: Die Freiheit wird verkannt. Sie ist nicht das Recht, zu tun und zu lassen, was einem beliebt, das heißt seinen Vorteil zu Lasten anderer zu suchen, sondern das Recht, nach eigenem Gesetz zu handeln, wenn das Handeln anderen nicht schadet. Folglich müssen die Gesetze allgemein sein, Gesetze aller Bürger. Die Gesetze schränken die Freiheit nicht ein, sondern verwirklichen sie, wenn es denn Gesetze des Rechts sind. Allgemeine Freiheit (und Gleichheit) gebietet demokratische Willensbildung; die aber verlangt als innere Freiheit praktische Vernunft, deren Gesetz der kategorische Imperativ, das Sittengesetz Kants, ist. Diesen Freiheitsbegriff des Art. 2 Abs. 1 GG hat Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat durchgesetzt.
Die Freiheit wird vollständig verkannt. Sie ist nicht das Recht, zu tun und zu lassen, was einem beliebt, sondern das Recht, nach eigenem Gesetz zu handeln, wenn das Handeln anderen nicht schadet. Folglich müssen die Gesetze allgemein sein, Gesetze aller Bürger.
Ohne die Moralität, als Bürger unter Bürgern leben zu wollen, finden Menschen nicht zur Sittlichkeit der politischen Freiheit. Moralität ist nicht Moralismus, heute political correctness, Robbespierescher Tugendterror, sondern der Wille zum Recht.
Die Gerichte haben die politische Freiheit nie als Grundrecht anerkannt, obwohl sie Grundlage von Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat ist. Der Liberalismus delegitimiert die Voraussetzung der Sittlichkeit, die Einheit der Bürgerschaft, deren Homogenität, und degradiert die Bürger als vereinzelte auswechselbare Individuen zu Untertanen der Obrigkeit. Die Grundrechte stehen als privatistische Abwehrrechte zur Disposition der Abwägung öffentlicher und privater Interessen. Der Niedergang Deutschlands ist durch den Verlust der menschheitlichen Freiheitskultur wesentlich verursacht worden.
Oligarchismus: Die Bundesrepublik Deutschland ist seit ihrem Beginn vor allem durch das verfassungsrechtlich bedenkliche Verhältniswahlsystem mit Fünf-Prozent-Sperrklausel zu einem Parteienstaat umgewandelt worden. Ein Parteienstaat ist die Verfallserscheinung der Republik, eine oligarchische Fehlform der Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht, Teil der classa politica, ist den Parteien nicht etwa in die Arme gefallen, sondern hat deren Finanzierung und Privilegierung gefördert. Das hat die Parteien verstaatlicht und den Staat den Parteien ausgeliefert.
Die innere Ordnung der Parteien entspricht keinesfalls demokratischen Grundsätzen, wie das Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG vorschreibt. Zwar werden ihre Funktionäre parteiintern gewählt, aber es gibt in den Parteien weder wirklichen Rechtsschutz, noch werden die Grundrechte innerparteilich gelebt, zumal nicht die Meinungsäußerungsfreiheit. Führung und Geschlossenheit sind die Strukturprinzipien der festgefügten Parteien, nicht Diskurs und Erkenntnis des politisch Richtigen. Die Parteien sind Bündnisse, um Ämter und Vorteile zu erreichen, zunehmend korrumpiert. Am wenigsten interessiert die Parteigänger die Sachpolitik der oligarchischen Obrigkeit.
Wahlen haben auf die Politik keinen nennenswerten Einfluß. Die Wähler werden getäuscht. Neue politische Kräfte werden, wenn nicht durch die Medien, mit Hilfe des Verfassungsschutzes und anderer Geheimdienste abgewehrt. In den Parteien setzt sich, je länger diese etabliert sind, eine fachliche und charakterliche Negativauslese durch. (Es gibt durchaus Ausnahmen.) Diese verfassungswidrigen Parteien haben Deutschland entdemokratisiert.
Die Internationalisierung der Politik hat nicht nur die Macht der Parteiführungen weiter gestärkt, sondern auch die Macht derer, welche deren Politik bestimmen. Darum gibt es im Bund entgegen Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG keine Abstimmungen des Volkes.
Internationalismus: Die Entpolitisierung der Menschen hat den internationalen Integrationismus, propagiert als Eine-Welt-Politik, der Sache nach Auflösung der Völker, möglich gemacht. Ziel ist eine Weltregierung. Dafür werden globale Hysterien (zur Zeit die „Klimakatastrophe“) entfacht. Aufschlußreich ist die „Agenda 21“ der Vereinten Nationen von 1992, die ein ökologisches und sozialistisches Szenario des global governance konzipiert hat. Auch die Finanzmarktkrise wird zu diesem Zweck instrumentalisiert. Werkzeug ist nicht das Gesetz, sondern der Vertrag der Staaten. Die korrumpierten Parteienoligarchien werden für diese Entwicklung eingesetzt.
An die Stelle einer sittlichen Ordnung des Gemeinwesens ist ein globaler Markt getreten. Der Internationalismus ist das Interesse der global agierenden Unternehmen, welche die Unterschiede in der Welt für ihren Profit zu nutzen verstehen, ideologisiert als Freihandel, obwohl vor allem wegen der hohen Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen komparativer Vorteile fehlen. Die Globalisierung der Märkte entzieht nicht nur der Demokratie, sondern auch dem Sozialstaat die Grundlage. Hilflosigkeit und Armut breiten sich aus.
Die Einzelstaaten sind entdemokratisiert, wie das die Europäische Union, eine Region des Weltmarktes, erweist. Deren Rechtsetzung ist bürokratisch, nicht parlamentarisch. Die Staatsgewalt geht nicht mehr vom Volke aus, von keinem. Das Europäische Parlament ist kein Parlament. Es vertritt kein Volk, und es wird nicht gleichheitlich gewählt. Es hat auch nicht viel zu sagen. Die (sogenannten) Grundfreiheiten der Europäischen Union haben den Völkern die Verantwortung für ihr Schicksal entwunden, besonders die globale Kapitalverkehrsfreiheit, die zur Finanzmarkt- und Weltwirtschaftskrise geführt hat.
Die politische Macht haben die Regierungschefs, deren Absprachen die Politik gestalten, ohne Transparenz, ohne Kontrolle, ohne Legitimation, ohne Verantwortlichkeit, jederzeit der Großfinanz verpflichtet. Die Judikatur der Union, keine Erkenntnisse des Rechts, sondern Machtsprüche, hat keinerlei demokratische Legitimation. Die Grundrechte finden in ihr keinen Schutz. In mehr als fünfzig Jahren hat deren Gerichtshof, der den Grundrechtsschutz usurpiert hat, nicht einen Rechtsetzungsakt der Union an den Grundrechten scheitern lassen.
Kapitalismus: Der Kapitalismus konnte seinen Raubzug nur mittels des Internationalismus machen. Unternehmer streben nach größtmöglichem Gewinn. Sie tun, was man sie tun läßt. Ein soziales Ethos bedarf einer Rechtsordnung, welche die Gesetzlichkeit zu erzwingen vermag. Die Gesetze können dem Sittengesetz nicht genügen, solange das Kapital von Staat zu Staat, auch zu Sklavenhaltern, verlagert werden kann, ohne daß die gewinnbringenden Märkte verlorengehen – der Konstruktionsfehler der Welthandelsordnung. Nichts spricht deswegen für einen Weltstaat, welcher der politischen Freiheit keine Chance lassen würde. Nur die uneingeschränkte Hoheit der Einzelstaaten auch und gerade über ihre Wirtschaft wahrt die Freiheit der Bürger. Das republikanische Prinzip verlangt nach der kleinen Einheit, der Nation.
Nichts spricht für einen Weltstaat, welcher die politische Freiheit beseitigt. Nur die uneingeschränkte Hoheit der Einzelstaaten gerade auch über ihre Wirtschaft wahrt die Freiheit der Bürger. Das republikanische Prinzip verlangt nach der kleinen Einheit, der Nation.
Die vom Bundesverfassungsgericht dogmatisierte Eigentumsfreiheit erstreckt das liberalistische Mißverständnis auf den Eigentumsbegriff. Eigentum sind die vom Staat durch Gesetze geschützten Möglichkeiten des Handelns, nicht das Recht, mit seinen Sachen nach Belieben zu verfahren. Freiheit ist die Fähigkeit zu handeln. Nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG ist der Eigentumsgebrauch und somit auch unternehmerisches Handeln dem Wohle der Allgemeinheit verpflichtet. Gemeinwohl ist das gute Leben des Volkes. Es muß durch Gesetze materialisiert werden. Vor allem das Kapital, vom Volk erarbeitet, steht im Dienste des Gemeinwesens. Wenn es sich von der Bindung an einen Staat freimacht, nützt es nur noch privaten Interessen und büßt seine Sittlichkeit ein. Eine Sozialpflichtigkeit internationalisierten Kapitals scheitert am Widerspruch zwischen Kapitalverkehrs- und Staatsgebiet.
Die freiheits- und staatswidrige Dogmatik des Eigentums hat der Internationalisierung des Kapitalverkehrs den Schein des Rechts verschafft. Mit dem Grundgesetz ist der entfesselte Kapitalismus unvereinbar. Im übrigen: Kreditär (ohne Arbeit) geschaffenes Kapital verdient nicht den Schutz der Staaten, auch nicht den des Rechts. Der rechtlose Kapitalismus ebnet einem nicht weniger rechtsfernen Sozialismus den Weg, indem er die bürgerliche Gesellschaft ruiniert.
Gegengewalten: Freiheitliche Aufgabe der Medien wäre es, als Gegengewalt der Politik Wahrheit und Richtigkeit abzutrotzen. Die meisten Medien stützen jedoch die Oligarchie und fördern den Verfall des Rechts. Die Gerichte haben den Medien außerordentliche Macht zugespielt. Der Persönlichkeitsschutz ist gegenüber ihrem perfiden Moralismus ohnmächtig. Panem et circenses, sex and crime entpolitisieren und entwürdigen die Menschen. Die wenigen Verleger, oft schon von den Besatzungsmächten auserwählt, beugen sich ihren Finanziers. Die Parteienoligarchien beherrschen den staatlichen Rundfunk. Die Bürgerschaft wird nicht wirklich informiert. Das große Recht der freien Rede wird mit Füßen getreten.
Auch alle anderen Gegengewalten gegen Finanzmächte, Bürokratien und Parteien sind entmachtet: die Kirchen, die Universitäten, vor allem die Familien, Fundament freier Völker. Libertäre und feministische Gesetzgebung hat die Familie als Korporation zerstört, vermeintlich im Interesse der Gleichberechtigung der Frauen. Die Frauen sollen gleich den Männern für ihren Erwerb arbeiten. Dann muß man den Männern nicht soviel zahlen, daß sie allein eine Familie – mit Kindern! – ernähren kön-nen. Die Folgen für das deutsche Volk sind verheerend.
Fazit: Es gilt, sich dem Verfall der grundgesetzlichen Ordnung zu widersetzen. Dazu berechtigt und verpflichtet Art. 20 Abs. 4 GG. Der Widerspruch wird nicht gehört, wie die Prozesse gegen die Entstaatlichung Deutschlands erweisen. Widerstand sollte legale Mittel nutzen. Keinesfalls dürfen sich die Bürger durch die dekadente Schuldkultur entmutigen lassen, für das Recht einzustehen. Nach mehr als 60 Jahren Nachkriegsgeschichte wird es Zeit, daß die Deutschen sich auf ihre Kultur besinnen, welche das verlassene Grundgesetz mehr geprägt hat, als viele wissen.
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider lehrt Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Auf dem Forum schrieb er zuletzt über das Grundrecht der Freiheit (17/07), das zu wahren Aufgabe der Republik ist.
Foto: Glasplatten mit den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes, den Grundrechten; Innenhof des Jakob-Kaiser-Hauses, Berlin: Allgemeine Freiheit und Gleichheit gebietet demokratische Willensbildung; die aber verlangt als innere Freiheit praktische Vernunft, deren Gesetz der kategorische Imperativ, das Sittengesetz Kants, ist. Diesen Freiheitsbegriff des Artikels 2 Absatz 1 GG hat Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat durchgesetzt