Jürgen Rüttgers, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hat sich dafür ausgesprochen, in Köln gegen den mehrheitlichen Willen der Einwohner eine türkische Großmoschee zu errichten. Eine Kuppel und zwei Minarette sollen den Stadtteil Ehrenfeld beherrschen. Rüttgers berief sich dabei auf die in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit. Diese Haltung des Ministerpräsidenten bedarf kritischer Überprüfung. Angesichts des „Volksverhetzungsparagraphen“ 130 des Strafgesetzbuches ist aber nicht sicher, ob das zulässig ist: Es gibt Fälle, in denen Islam- oder Türkei-Kritik als strafrechtlich relevante „Ausländerfeindlichkeit“ aufgefaßt wird. In dem sich hier abspielenden Kampf der Kulturen sind die Bürger durch gesetzliche Vorschriften unter Einschränkung der Meinungsfreiheit entwaffnet worden. Auf der sicheren Seite ist nur der „korrekt“ angepaßte Herr Rüttgers, der Verfasser ist es möglicherweise nicht. Oder doch? Ein dramatisches Ereignis hat die Szene verändert. Der bisher links-korrekt auftretende Schriftsteller Ralph Giordano hat sich gegen die Moschee ausgesprochen. Unter der Überschrift: „Nein und dreimal nein“ hat er in der Frankfurter Allgemeinen vom 2. Juni 2007 gegen grundgesetzwidrige Zustände innerhalb der muslimischen Minderheit Stellung genommen und sein Recht auf Meinungsfreiheit verteidigt: „Wo sind wir denn, daß wir uns überlegen müßten, ob unser Tun und Handeln radikalen Muslimen gefällt oder nicht?“ Offen spricht Giordano von einem uns bedrohenden Erpresserpotential und rechnet mit „xenophilen“ Anwälten aus der linksliberalen Ecke wie Hans-Christian Ströbele und Claudia Roth ab. Ein Befreiungsschlag! Was ein Giordano sagt, dürfen spätestens jetzt auch andere deutsche Staatsbürger sagen. Vor diesem Hintergrund ist es unerläßlich, zuerst einmal die richtige, bisher so gut wie nie diskutierte Frage zu stellen: Ist der Islam eine Religion, die unter Artikel 4 des Grundgesetzes fällt? Wie die muslimische Autorin Necla Kelek in der Frankfurter Allgemeinen vom 5. Juni 2007 darstellt, ist der Islam keine anerkannte Religionsgesellschaft in Deutschland. Damit ist der Kern des Problems aber noch nicht getroffen. „Religion“ ist, wie in Lexika nachzulesen ist, das Ergriffenwerden von dem Göttlichen, die Anbindung (lateinisch „religio“) an Gott. Daraus fließen Gebet und Verehrung. Gewalt und Zwang gegen andere gehören nicht zum Religionsbegriff, sondern stehen ihm entgegen. Papst Benedikt XVI. hat in seiner Regensburger Rede das Verhältnis von Islam und Gewalt angesprochen. Führt man die Diskussion weiter, heißt es sogleich, auch der Weg des Christentums sei von Gewalttaten begleitet. Das stimmt. Es stimmt aber auch, daß diese Gewalttaten der Lehre Jesu Christi widersprochen haben. Längst haben die Kirchen diesen Widerspruch zwischen ihrem Verhalten und der Lehre Jesu Christi erkannt und sich von Gewaltakten jeder Art gelöst. Erst dadurch wird die christliche Lehre als Religion der Gottes- und Menschenliebe glaubwürdig verkündet. Solange die Gewalt zu den Grundlagen und Äußerungsformen des Islam gehört, kann er unmöglich eine „Religion“ im Sinne des Artikel 4 des Grundgesetzes sein. Unsere Verfassung deckt keine Bewegung, die zur Gewalt greift, nur weil sie sich „Religion“ nennt. Ganz anders ist die Situation im Islam. Die muslimische Geschichte ist von Gewalt gegen fremde Völker, gegen „Ungläubige“, gegen Frauen und „Abtrünnige“ gekennzeichnet. Diese Gewalt widerspricht dem muslimischen Glauben nicht, sondern wird von ihm legitimiert. Mohammed war ein Mann, dessen Raubzüge, Morde und sexuelle „Großzügigkeiten“ auch muslimische Quellen darstellen. In unserer Zeit ist dem eine neue Dimension der Gewalt hinzugesellt worden. In weiten Teilen der Welt erziehen Imame junge Menschen, sich selbst und möglichst viele Unschuldige, auch Frauen und Kinder, in die Luft zu sprengen. Dafür werden sie zu „Märtyrern“ erklärt mit dem Versprechen, von der Bombe sogleich ins Himmelreich befördert zu werden. Soeben hat die Hamas einen Teil Palästinas blutig erobert und den islamischen Gottesstaat ausgerufen. In Kabul hat ein Geistlicher (Mullah) die Ermordung von 35 Polizisten als „großen Erfolg“ gefeiert. So sieht keine „Religion“ der Liebe aus, sondern eine Ideologie des Hasses, des Krieges und der Unterwerfung. Täter dieser Attentate sind nicht eigentlich die oft sehr jungen und von den Imamen verführten Attentäter. Sie sind selbst von klein auf indoktrinierte Opfer und Werkzeuge der Imame. Die eigentlichen Urheber des blutigen Geschehens (das Strafrecht spricht von „mittelbarer Täterschaft“) als Schreibtischtäter und Kriegstreiber sind weltweit schriftgelehrte Imame, welche Mord und Selbstmord zu Kennzeichen des Islams machen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden: Jeden Tag übernehmen sie ausdrücklich im Namen Allahs die Verantwortung für Massenmorde im Irak, Afghanistan, Palästina und anderen Orten. Spätestens an dieser Stelle wird der Islam zur politischen Bewegung. Wie der Sowjetkommunismus sich die Welt unterwerfen wollte, wollen das auch viele Imame für den Islam. Nach dem Urteil des Salzburger Weihbischofs Andreas Laun, der sich auf muslimische Quellen stützt, ist der Islam „keine normale Religion“, sondern ein revolutionärer Glaube, der antritt, jede von Menschen geschaffene Staatsform zu zerstören. Die Geschichte zeige, „daß es sich beim Islam nicht um eine Religion sondern um ein ganzheitliches System handelt“ (Kirche heute, Juli 2006). Auch wenn der Islam religiöse Elemente enthält, kann er, solange die Gewalt zu seinen Grundlagen und Äußerungsformen gehört, unmöglich eine „Religion“ im Sinne des Artikel 4 des Grundgesetzes sein. Unsere Verfassung deckt keine Bewegung, die zur Gewalt greift, nur weil sie sich „Religion“ nennt. Zwischen dem Religionsverständnis des Artikel 4 des Grundgesetzes und dem Islam liegen Welten. Das zeigen viele Moslems selbst, indem sie Integration in den demokratischen Staat ablehnen und sich in Parallelgesellschaften organisieren. Eine tragfähige rechtswissenschaftliche oder richterliche Definition des Begriffes „Religion“ gibt es unter diesem Aspekt bisher nicht. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem „Schächtungs-Urteil“ vom 15. Januar 2002 den Islam als Religion behandelt. Die mit dem Islam verbundene Gewaltproblematik hat es aber nicht gesehen. Eine Stellungnahme hierzu muß erst erarbeitet werden. In der Regel wird bisher jede Erörterung darüber mit dem an sich zutreffenden Hinweis abgewürgt, es gebe ja auch viele friedliche Moslems. Wie weit allerdings auch bei ihnen innere Zustimmung zur Gewaltanwendung vorhanden ist, werden wir nie erfahren. In den Moscheen wird nicht deutsch, sondern türkisch oder arabisch gesprochen. Einige Ansätze für die fällige Diskussion seien hier kurz benannt: Der Islam ist nicht schon deshalb eine „Religion“ im Sinne des Artikel 4 Grundgesetz, weil er sich als solche beschreibt. Was unter „Religion“ im Sinne des Grundgesetzes zu verstehen ist, entscheidet allein deutsches Recht. Auch rechts- oder linksradikale Organisationen, denen Bereitschaft zur Gewalt nachgewiesen wird, haben „friedliche“ Mitglieder. Gewaltbereite Organisationen werden zu Recht trotzdem verboten und vom Verfassungsschutz kontrolliert. Im Falle des Islam kommt die Besonderheit hinzu, daß dieser seinen Mitgliedern erlaubt, die „Ungläubigen“ zum Zwecke der Ausbreitung des Islam zu täuschen. Eine Verpflichtung zur Wahrheit („Du sollst nicht lügen“) gibt es nicht. Nicht jeder „Friedliche“ ist noch friedlich, wenn die Stunde etwa der Mehrheit kommt. Vor diesem Hintergrund ist es ein Fehler, mit Hinweis auf „friedliche Moslems“ die Tatsache zu verdrängen, daß Gewalttaten in der Lehre des Islam eine Grundlage haben und sich „im Namen Allahs“ auf Befehl ausgerechnet der Geistlichkeit tagtäglich ereignen. Ob der Islam eine „Religion“ im Sinne des Artikel 4 Grundgesetz ist, kann also nicht am Maßstab der „friedlichen“ Moslems, sondern nur an der im Islam lehrmäßig verankerten Gewaltbereitschaft und Praxis gemessen werden. Aus dieser Sicht erklärt sich die Aussage von Necla Kelek: „Das Minarett ist ein Herrschaftssymbol“. Der Schriftsteller Dieter Wellershoff spricht davon, diese „Religion“ sei eine kriegführende Macht geworden. Daß der Islam mit Hilfe der türkischen Regierung buchstäblich zum politischen und ideologischen Angriff, insbesondere auf Deutschland angetreten ist, weiß jeder, der Augen und Ohren aufmacht. Es sei nur daran erinnert, wie rund 50.000 Türken mit Unterstützung der türkischen Regierung durch Täuschung der Behörden über ihre (verlorengegangene) deutsche Staatsbürgerschaft erreichen konnten, illegal an zwei Bundestagswahlen teilzunehmen und diese wesentlich zu beeinflussen (JF 18/05). Der in Deutschland geduldete Islam mit seinem weltweiten Hintergrund ist gefährlicher als rechts- und linksradikale Parteien. Unter dem Etikett „Religion“ bereiten Imame gemeinsam mit der türkischen Regierung unter Mißbrauch unserer freiheitlichen Toleranz eine immer dichtere Islamisierung Deutschlands vor, am Ende steht statt des Grundgesetzes die Scharia. Die Trägerin der Kölner Moschee, Ditib, ist eine mit der türkischen Regierung eng zusammenarbeitende Organisation. Die Türkei mischt sich auf diese Weise massiv in die inneren Angelegenheiten Deutschlands ein. In der Türkei – früher durch und durch christlich – ist das Christentum nahezu ausgerottet. Dort gibt es keine Religionsfreiheit. Christen werden, wie soeben wieder geschehen, wegen ihres Glaubens ermordet. „Rechtgläubige“ Moslems müssen wegen ihrer Verpflichtung auf die Scharia den demokratischen Staat ablehnen. Die Scharia kennt keine Grundrechte. Was ist zu tun, um die zum absehbaren Ende der deutschen Geschichte und Kultur führende Entwicklung noch aufzuhalten? Grundvoraussetzung hierfür ist die Freigabe einer nicht durch den „Volksverhetzungsparagraphen“ bedrohten offenen Diskussion. Vor alledem verschließt unsere politische Klasse die Augen. Es ist offensichtlich, daß ein Teil von ihr die Unterwerfung der deutsch-christlichen Kultur unter den Islam nicht nur duldet, sondern bewußt in Kauf nimmt, indem sie nicht nur von „Religionsfreiheit“ für den Islam spricht, sondern sogar den Beitritt der Türkei zur EU betreibt. Sollte es je so weit kommen, werden Millionen junger Moslems in das vergreiste Deutschland einwandern und dieses Land übernehmen. Was ist zu tun, um diese zum absehbaren Ende der deutschen Geschichte und Kultur führende Entwicklung noch aufzuhalten? Grundvoraussetzung hierfür ist die Freigabe einer nicht durch den „Volksverhetzungsparagraphen“ bedrohten offenen Diskussion. Die Prozentzahl des Anteils muslimischer Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in Deutschland ist nicht aussagekräftig. Relevant sind allein die Zahlenverhältnisse bei Jugendlichen, Schülern und Kindern. Hier ist die Zahl der Muslime weit höher als im Durchschnitt insgesamt. Dort allein liegt die Zukunft. Daraus ist logisch abzuleiten, daß die Zahl der Muslime in Deutschland auf friedliche und rechtsstaatliche Weise begrenzt und zurückgeführt werden muß. Die Politik kann dieses Ziel erreichen: Die Zahl der in Deutschland anwesenden Muslime, insbesondere aus der Türkei, ist zwar in etwa konstant; es handelt sich dabei aber jedes Jahr großenteils nicht um die gleichen Personen. Alljährlich verlassen rund 400.000 bis 500.000 Ausländer das Land. Eine etwa gleiche bzw. noch etwas höhere Zahl neuer Zuwanderer gleicher Art strömt umgekehrt nach Deutschland hinein. Es wäre also nur Aufgabe der Politik, diesen Neu-Zustrom, der insbesondere über den Familiennachzug, über das Asylrecht oder gar illegal stattfindet, zu stoppen. Dies könnte geschehen durch weitere Einschränkung des Familiennachzuges, durch scharfe Anforderungen an Arbeitsplatz und Deutschkenntnisse sowie das Gebot, in den Moscheen ausschließlich deutsch zu sprechen. Frankreich ist unter seinem neuen Präsidenten dabei, sein Ausländerrecht in dieser Hinsicht zu verändern. Auf diese Weise würde ohne persönliche Härten für die einzelnen die Zahl der Muslime in Deutschland langsam reduziert. Wir können in Deutschland sicherlich mit einer oder zwei Millionen Muslimen leben, nicht aber mit fünf, acht oder zehn Millionen, hinter denen auch noch der türkische Staat steht. Wenn die Politik sich zu einem solchen Schritt entschlösse, würde sie nur ebenso handeln wie die Muslime selbst. Diese demonstrieren – was auch jedem Menschen zusteht – Selbstachtung und zeigen Selbstbehauptungswillen. Bei der europäisch-deutsch-christlichen Seite kann man eine solche Haltung nicht feststellen: Wenn in Köln unter Duldung des Kardinalerzbischofs Joachim Meisner ein katholischer Pfarrer in seiner Kirche für den Bau der daneben zu errichtenden Riesenmoschee Geld sammelt, kommt dies der Selbstaufgabe des christlichen Glaubens gleich: Schließlich ist der Islam aus seiner eigenen Sicht erklärter Feind des Christentums und vernichtet es, wo er kann; allerdings erst dann, wenn er in der entsprechenden Region die Mehrheit hat. Der Ministerpräsident des an Einwohnern größten Bundeslandes verkündet also keineswegs mit Recht oder Verstand „Religionsfreiheit“. Er verlangt vielmehr „unconditional surrender“, bedingungslose Kapitulation des eigenen Volkes vor dem Islam, indem er diesem ein Grundrecht einräumt, das er nicht hat. Dr. Wolfgang Philipp lebt als Rechtsanwalt in Mannheim. Auf dem Forum der JUNGEN FREIHEIT schrieb er zuletzt über „Die Erschaffung der Unterschicht“ (JF 6/07). Foto: Freitagsgebet der Muslime: Ob der Islam eine „Religion“ im Sinne des Artikel 4 Grundgesetz ist, kann nicht am Maßstab der „friedlichen“ Moslems, sondern nur an der im Islam lehrmäßig verankerten Gewaltbereitschaft und Praxis gemessen werden