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Bis daß der Tod euch scheidet

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Bis daß der Tod euch scheidet

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Bis daß der Tod euch scheidet“. Kaum ein Satz verdeutlicht so sehr, daß die Eheschließung eigentlich ein Bund fürs Leben sein sollte. Daß sich beide Ehepartner aus freien Stücken dazu entschließen, ihr restliches Leben gemeinsam zu verbringen, sollen sie deshalb mit einem klaren „Ja, ich will“ oder „Ja, mit Gottes Hilfe“ zum Ausdruck bringen. Nicht immer ist aber der Hochzeitstag für die Frau auch der schönste Tag in ihrem Leben und nicht immer entscheidet sie sich selbst für die Ehe. Für einige Frauen beginnt mit der Hochzeit ein wahrer Alptraum, an dessen Ende vielen als letzter Ausweg – aus einem Leben, das sie sich so nicht ausgesucht haben – nur noch bleibt, daß der Tod sie scheidet. Die Rede ist von Zwangsehen beziehungsweise Zwangsverheiratungen. Was wie ein mittelalterliches Ritual anmutet und eigentlich eher mit den Bräuchen in einigen arabischen Ländern in Verbindung gebracht wird, ist mittlerweile zum Bestandteil der multikulturellen Gesellschaft in Deutschland geworden. Zwangsehen sind hierzulande längst keine Ausnahme mehr. Täglich werden in Deutschland zumeist junge türkische Mädchen gegen ihren Willen verheiratet. Problem beim Thema Zwangsheirat jedoch ist, daß es bislang kaum genaue Zahlenangaben gibt. Das bestätigte Anfang Juni auch der Bericht der Bundesregierung zum „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“. Es gebe „weder verläßliche qualitative noch quantitative Analysen“. Deswegen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Studie zur Zwangsverheiratung in Auftrag gegeben. Erste Zwischenergebnisse sollen noch in diesem Sommer veröffentlicht werden. Bislang existieren nur ungenaue Statistiken, oder sie wurden lediglich für einzelne Großstädte erhoben. So fand eine Studie des BMFSFJ vom Sommer 2004 heraus, daß bei der Hälfte der befragten türkischen Frauen der Ehemann durch die Verwandtschaft ausgesucht worden sei. Ein Viertel der Frauen gab an, ihren Ehemann nicht vor der Hochzeit gekannt zu haben. Nach einer Erhebung des Berliner Senats wurden im Jahr 2002 in Berlin 230 Fälle von Zwangsverheiratung aktenkundig. Die Dunkelziffer, so schätzen Experten, liege aber um ein bis zu Zehnfaches höher. Nach Angaben der Berliner Kriseneinrichtung PAPATYA sind unter den dortigen Opfern von Zwangsehen 68 Prozent minderjährig. 30 Prozent von ihnen äußerten Suizid­absichten. 80 Prozent der Frauen, die sich hilfesuchend an PAPATYA wandten, gaben an, vorher mißhandelt oder mißbraucht worden zu sein. In Baden-Württemberg kam es nach Angaben des Landesjustizministeriums zwischen Januar und Oktober 2005 zu 215 dokumentierten Fällen, darunter zwei Männer, von Zwangsehen oder der Bedrohung durch Zwangverheiratung. 40 Prozent der Betroffenen waren Minderjährige. Eine weitere Untersuchung über Zwangsverheiratung wurde von der Hamburger Sozialbehörde in Auftrag gegeben. Die von der Lawaetz-Stiftung durchgeführte und 2006 veröffentlichte Studie „Zwangsheirat in Hamburg“ brachte zum Vorschein, daß sich 2005 in Hamburg 210 von Zwangsverheiratung Betroffene an entsprechende Beratungseinrichtungen gewandt hatten. Der Großteil davon waren junge Türkinnen. Das jüngste Mädchen war gerade einmal 13. In neun weiteren Fällen waren die betroffenen Mädchen zwischen 14 und 15 Jahre alt. Ein Problem bei der zahlenmäßigen Erfassung von Zwangsehen ist vor allem, daß nur die Fälle dokumentiert werden können, bei denen sich die Opfer an entsprechende Beratungsstellen wenden. Diejenigen Frauen, denen das nicht möglich ist, werden von den Statistiken nicht erfaßt. Ein zusätzliches Problem für verläßliche Zahlenangaben sind auch die verschiedenen Formen von Zwangsehen: So tauchen die sogenannten „Urlaubs-ehen“ häufig gar nicht in den Statistiken auf. Bei diesen werden in Deutschland aufgewachsene Mädchen im „Urlaub“ verheiratet. Die so in die Ehe gezwungenen Frauen kehren zumeist nicht nach Deutschland zurück, sondern müssen fortan in der Familie des Ehemannes leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffenen Frauen bereits einen Partner in Deutschland hatten. Entscheidend für ihre Familien ist nur, daß die Tochter „versorgt“ ist und somit als eigener „Kostenfaktor“ entfällt. In den meisten Fällen ist das eine Frage der Mitgift, beziehungsweise des „Brautpreises“. Häufiger ist aber die Zwangsverheiratung sogenannter „Importbräute“. Dabei werden junge Mädchen aus zumeist ländlichen Gegenden der Türkei oder Afghanistans nach Deutschland geholt, um sie mit hier lebenden Landsleuten zu verheiraten. Meistens geht es dabei um die Familienehre. Die eigene Familie soll gegen westliche Einflüsse abgeschirmt werden, da nach Ansicht der Eltern potentielle in Deutschland lebende Ehepartner bereits zu „verwestlicht“ sind. Oder aber es werden alte Ehevereinbarungen zwischen den Familien eingelöst, die bereits Jahre zuvor ausgehandelt wurden. In anderen Fällen geht es allein darum, billige Arbeitskräfte für das Familiengeschäft zu bekommen. Welche Motivation auch immer hinter der Zwangsehe steckt, für die Betroffenen, die „Importbräute“, ist es die schlimmste Form der Zwangsverheiratung, da die Mädchen meist in einer völlig fremden Familie in einem fremden Land, dessen Sprache sie nicht sprechen, leben müssen. Für sie ist es dadurch kaum möglich, außerhalb der aufgezwungenen Familie Bekanntschaften zu schließen oder bei Beratungseinrichtungen Hilfe zu suchen. Somit ist ihnen eine Veränderung ihrer Lebenssituation aus eigenem Antrieb kaum möglich. Bei anderen Zwangsehen geht es vorrangig um ein mögliches „Einwanderungsticket“. Bei diesen „Aufenthalts­ehen“ werden hier lebende Türkinnen mit deutschem Paß verheiratet, um dem ausländischen Ehepartner den Aufenthalt zu sichern. Da die so verheirateten Frauen und Mädchen nach der Hochzeit auch weiterhin in Deutschland leben und in der Regel über Deutschkenntnisse verfügen, unter Umständen also Hilfe bei Behörden oder Initiativen suchen könnten, wird oft starker psychischer und physischer Druck auf sie ausgeübt. Verschiedene Verbände, die sich gegen Zwangsheirat engagieren, unterscheiden allerdings zwischen einer Zwangsehe und einer sogenannten „arrangierten Ehe“. Bei der arrangierten Ehe schlagen die Eltern ihrer Tochter verschiedene Ehepartner vor. Viele Mädchen akzeptierten dabei, daß ihre Eltern für sie potentielle Ehemänner aussuchten, heißt es beispielsweise auf der Internetseite www.zwangsheirat.de, einer Informationsseite, die vom Neuköllner „Mädchenzentrum Szenewechsel“ unter Mitarbeit des Berliner Gesundheitsamtes, der Gleichstellungsbeauftragten und der Migrationsbeauftragten von Berlin eingerichtet wurde. Wichtig sei jedoch, daß die Mädchen „das letzte Wort bei der Entscheidung haben“, so die Informationsseite. Allerdings wird auch dabei häufig starker Druck ausgeübt, so daß die Mädchen bei einer Verweigerung massive Konsequenzen zu befürchten hätten, wodurch die Grenzen zwischen Zwangsheirat und arrangierter Ehe verwischen. Wie schwer sich die Politik damit tut, wirksam gegen Zwangsehen in Deutschland vorzugehen, zeigt sich beim Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Darin heißt es: „Zwangsverheiratungen können nicht geduldet werden. Wir wollen Zwangsverheiratungen verhindern und prüfen zu diesem Zweck alle geeigneten Mittel. … Zwangsverheiratungen werden als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen.“ Genau das hat aber bisher nicht stattgefunden und wird wohl in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr verwirklicht werden. Maßnahmen, die über die Herausgabe von Informationsbroschüren und Einrichtung von Nottelefonen hinausgehen, finden sich kaum. Zwar wurde noch unter der rot-grünen Bundesregierung im Februar 2005 durch das 37. Strafrechtsänderungsgesetz Zwangsverheiratung als besonders schwerer Fall der Nötigung unter Strafe gestellt, einen eigenen Straftatbestand bildet sie aber bis heute nicht. Alle drei Oppositionsfraktionen im Bundestag, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, haben in dieser Legislaturperiode bereits einen Antrag zur Bekämpfung von Zwangsehen im zuständigen Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebracht. Nicht alle Vorschläge zum Schutz vor Zwangsehe sind dabei gleich wirksam. Die Fraktion Die Linke beispielsweise betrachtet Zwangsverheiratungen im „Kontext patriarchaler Gewalt“. Maßnahmen „zum Schutz der Opfer dürften jedoch nicht zu ungerechtfertigten Pauschalisierungen und Ausgrenzungen von Migrantinnen und Migranten in Deutschland instrumentalisiert werden“. Deswegen lehne man auch eine Einschränkung des Ehegattennachzuges ab. Die Fraktion der Grünen sieht dagegen in der Verbesserung der Rückkehroptionen für von Heiratsverschleppung betroffener Frauen und einer „Absenkung der Frist zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für ausländische Ehegattinnen“ einen geeigneten Schutz vor Zwangsheirat. Die Anhebung der Altersgrenze für den Ehegattennachzug aber lehnen auch sie ab. Als Ergebnis empfahl der Ausschuß mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD in allen drei Fällen, die Anträge jeweils abzulehnen. Die SPD-Fraktion bedauerte bei der Ablehnung immerhin, daß sie noch keinen eigenen Antrag habe vorlegen können, allerdings sei die Diskussion innerhalb der Koalitionsfraktionen hierzu noch nicht abgeschlossen. Ein erster wirklicher Schritt zum verbesserten Schutz vor Zwangsverheiratung ist dagegen die jüngst verabschiedete Zuwanderungsreform. Anfang Juli stimmte der Bundesrat der Reform des erst seit 2005 geltenden Zuwanderungsrechtes zu, in welcher unter anderem das Nachzugsalter von Ehegatten auf mindestens 18 Jahre festgelegt wird. Zudem müssen die Ehepartner nun Deutschkenntnisse vorweisen können. Der Bundestag hatte die Reform, trotz heftigem Widerspruch seitens der Opposition und einigen Gegenstimmen der SPD, bereits Mitte Juni beschlossen. Zu weiteren einschneidenden Schritten konnte sich die Politik bislang jedoch nicht durchringen. Zwar brachten bereits mehrere Bundesländer verschiedene Initiativen für ein „Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz“ in den Bundesrat ein, sie alle scheiterten aber bislang an der Uneinigkeit zwischen den einzelnen Parteien und Bundesländern oder an der Bundesregierung. Zuletzt beschloß der Bundesrat im Februar 2006 einen von Baden-Württemberg eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat, aber auch dieser wurde durch die Bundesregierung aus juristischen Gründen, wie Unterhaltsansprüche und Erbrechtsregelungen, nicht weiter verfolgt. Mitte Juni startete nun in Hamburg das europaweite Projekt „Aktiv gegen Zwangsheirat“, das von der EU-Kommission mit rund 285.000 Euro gefördert wird. Ziel der Aktion soll die Sensibilisierung von „Politik und Verwaltung“ für das Thema sein, sowie ein „europaweites Konzept gegen Zwangsehen“. Da sich die EU aber gewöhnlich bei Gemeinschaftsbeschlüssen eher schwer tut und sich die Politik in Deutschland bislang auf Bundesebene auch nicht zu einem vollständigen Schutz für Opfer von Zwangsverheiratung durchringen konnte, dürfte mit solch einem Konzept in naher Zukunft wohl nicht zu rechnen sein. Stichwort: Zwangsheirat Die zumeist geächtete und verbotene Zwangsheirat, eine „moderne Form der Sklaverei“ (UN), feiert auch im Jahr 2007 fröhliche Urständ. Studien zufolge werden weltweit jedes Jahr Hunderttausende junger, oft minderjähriger Mädchen zwangsverheiratet. Dabei ist das Phänomen nicht auf den islamischen Kulturkreis begrenzt. Man findet es in China, Vietnam und Nigeria oder Albanien. Foto: Ein Großteil der Opfer sind junge Türkinnen: In Hamburg war das jüngste Mädchen gerade einmal 13. In neun weiteren Fällen waren die betroffenen Mädchen zwischen 14 und 15 Jahre alt.

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