Das Parteiensystem Deutschlands ist nach seinem Ansehen in der Bevölkerung und nach seinen Leistungen äußerst reformbedürftig. Die Qualität eines erheblichen Teils unserer Berufspolitiker hat sich angesichts der drastisch verschlechterten gesamtpolitischen Situation auch in den westlichen Ländern, insbesondere aber in Deutschland, als zu gering erwiesen. Zentral ist für eine Reform die Veränderung der Rekrutierungsmuster für politische Äm-ter; denn in der Bundesrepublik ist das Konkurrenzprinzip in der Politik – ein Kernelement der Demokratie – weitestgehend durch zwei andere Prinzipien zurückgedrängt worden: Innerhalb einer Partei herrscht das Kooptations-prinzip und zwischen den Parteien die Absprache. Durch die Kooptation sichern die Oligarchen ihre Positionen. Das System der Absprachen untereinander bewirkt, daß besonders fähige und/oder polarisierende Personen abgeblockt werden. Wer das politische Personal qualitativ verändern will, muß also bei diesen beiden Prinzipien ansetzen. These 1: Eine Verkrustung des Par-teiensystems kann nur durch eine Wahlrechtsreform aufgebrochen werden. Dies ist keine neue Erkenntnis; bereits 1968 war in einem Minder-heitenvotum im Bericht „Zur Neugestaltung des Bundestagswahlrechtes“ gewarnt worden: „Die Bevorrechtung der Parteien in Deutschland ist … erst jüngeren Datums und im internationalen Vergleich von Demokratien recht ungewöhnlich. Verstärkt man sie noch – etwa durch zentrale Bestimmungen der Kandidaten -, so bedeutet diese Verstärkung keine Stützung des Parteiensystems, sondern eher langfristig dessen Gefährdung.“ Insbesondere das sogenannte Diäten-Urteil des Bundesverfasssungsgerichtes von 1975, das die Grundlage bot, selbst bisherige Teilzeit-Landtagsabgeordneten in voll alimentierte Berufspolitiker zu verwandeln, hat deren Abhängigkeit von ihren Parteizentralen verstärkt und damit zur Förderung einer Art von Parteisoldaten beigetragen. Der Wähler ist in diesem System nur insofern von Bedeutung, als er die Größe der jeweiligen Fraktionen, nicht aber die Personalauswahl mitbestimmen kann. Bei der Kandidatenaufstellung sollten entsprechend neben den Parteiorganisationen auch die Parteimitglieder und Wähler allgemein mitwirken können. Das bisher praktizierte Delegier-tenprinzip ist entsprechend aufzugeben; denn in der Praxis bedeutet dieses Prinzip, daß die Delegierten von „Wasserträgern“ für die Oligarchen und/oder dem Ortsvorsitzenden der Partei handverlesen werden. These 2: Um eine der Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte zu mindern – die Abhängigkeit der meisten Politiker von ihren Mandaten -, sollten Bewerber für ein politisches Mandat nachweisen, daß sie in ihrer beruflichen Existenz unabhängig sind von Politik. Dies dürfte bedingen, daß das passive Wahlalter auf mindestens 30 Jahre zu erhöhen ist. Es sollte sich zudem niemand in einem Wahlkreis um ein Mandat bewerben dürfen, der nicht zuvor das Placet einer Art von Ältestenrat erhalten hat. Die Mitglieder dieses Ältestenrates dürfen keine sonstigen Parteiämter mehr bekleiden. These 3: Den Wählern muß auch bei Bundestags- und Landtagswahlen die Möglichkeit eingeräumt werden, statt einer starren Liste unmittelbar die Namen der gewünschten Kandidaten anzukreuzen – gegebenenfalls analog des bei Kommunalwahlen in einigen Bundesländern bewährten Prinzips des Kumulierens (Häufen von Stimmen auf bestimmte Kandidaten) und Pana-schierens (Verteilen von Stimmen auf Kandidaten auch unterschiedlicher Parteilisten). Zu empfehlen ist dabei eine neue Form des Mehrheitswahl-rechtes, mit der dessen Nachteile – wie das Abblocken von neuen Bewerbern – vermindert werden können: eine Art erweitertes personalisiertes Verhältniswahlrecht. Beispielsweise könnte eine Lösung diskutiert werden, wonach in jedem Stimmbezirk mehrere Politiker gewählt werden. Parteien dürften dann, statt primär ihre Kandidaten über zentrale Landeslisten zu entsenden, für jeden Wahlbezirk so viele Bewerber nominieren wie Mandate zu vergeben sind. Diese würden in der Reihenfolge ihrer erzielten Stimmen in die Parlamente einziehen und als unmittelbar gewählte Vertreter des Volkes stärker als bisher ihre demokratische Legitimität ableiten können. Die um sich greifende an sich verfassungswidrige Praxis des Fraktionszwangs würde sich nach Einführung dieser Variante eines Wahlrechts wohl nicht lange weiterführen lassen. These 4: Um auch fachlich hochkompetenten Experten ohne Einbindung in die Basis, deren Förderer über das gesamte Bundesgebiet zerstreut sind, eine vorübergehende Mitwirkung in Parlamenten zu ermöglichen, sollten über Listen etwa ein Fünftel der zukünftigen Mandatsträger entsandt werden. Diese Persönlichkeiten sollten von den Vereinigungen und der Parteispitze vorgeschlagen, aber in Vorwahlen gleichfalls von interessierten Bürgern abgesegnet werden. These 5: Wie in der Weimarer Republik sollte die Größe eines Parlaments von der Zahl der abgegebenen Stimmen abhängig sein. Damit würde den Parteien die jetzige Möglichkeit genommen, ihre prozentual ausgewiesenen Wahlerfolge zu feiern, selbst wenn sie durch eine stark gestiegene Wahlent-haltung in absoluten Zahlen Verluste hinnehmen mußten. Nur so erhielten Wähler die Möglichkeit, mit einer gezielten Wahlenthaltung Einfluß auf Parteien zu nehmen und diese so zu über Überprüfung ihres Angebotes an attraktiven Kandidaten und schlüssigen Programmen zu zwingen. Dies gilt insbesondere bei dem heutigen Ansehensverlust von Regierung wie Opposition gleichermaßen. These 6: Partei- und Fraktionsämter sind in der Regel voneinander zu trennen. Dies würde insbesondere jungen Nachwuchspolitikern die Chance einräumen, vor dem Eintritt in ein Parlament neben der vollen Ausübung ihres Berufes sich unabhängig von den Oligarchen ihrer Partei inhaltlich engagieren zu können. Dies würde zudem den Einstieg in eine spätere parlamentarische Arbeit vorbereiten. Der Argumentation von Bundestagspräsidenten wie Rita Süssmuth (CDU) oder jetzt Wolfgang Thierse (SPD) neu gewählte Mandatsträger bräuchten eine längere Zeit der Einarbeitung, würde damit die Grundlage entzogen. These 7: Die Vergütungen von Abgeordneten mit Beträgen, die für die meisten weit über denen im zuvor ausgeübten Beruf liegen, sind ein Anreiz, insbesondere des Geldes wegen Politik als Beruf zu wählen. Empfehlenswert wäre es, Politiker zu bewegen, ihren bisherigen Beruf als Teilzeit weiter auszuführen – was viele Abgeordnete in der Praxis ja auch tun – und, wie in Artikel 48 GG vorgesehen, ihnen eine „Aufwandsentschädigung“ für die tatsächliche Dauer der ausgesetzten Berufstätigkeit zu zahlen. Über Einkünfte neben dem Mandat müßten sie öffentlich Rechenschaft ablegen. Gegebenfalls kann hier eine Obergrenze von vielleicht 125.000 Euro beschlossen werden. Ferner sollte für die Dauer der Amtszeit der anteilige Arbeit-geberbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt werden; ein besonderer Rentenanspruch als Mandatsträger ist zu vermeiden. Wie Max Weber es als Ideal erhoffte: Menschen sollen für die Politik und nicht von der Politik leben. Christoph Böhr (CDU) nannte diesen Vorschlag einer wörtlichen Auslegung des Art. 48 GG in einer n-tv-Sendung weltfremd. Daß dies nicht so ist, belegt die Initiative aus dem Kreis der politischen Klasse, vehement von der damaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) verfochten, durch eine Änderung dieses Artikels eine Aufwandsentschädigung möglichst in einer Höhe festzuschreiben, die den höchsten Beamtenbezügen überhaupt gleichkommt! These 8: Um die zu starke Einschränkung des beruflichen Engagements außerhalb der Politik und vor allem eine Entfremdung gegenüber der Lebensweise der Wähler zu mindern, sollte das Mandat auf zwei Legislaturperioden beschränkt werden. Bei einem Eintritt in eine Regierung könnte dann für den gleichen Abgeordneten noch einmal eine weitere Amtszeit mit zwei Legislaturperioden möglich werden. Nach höchstens vier Perioden sollte in der Regel ein Mandat erlöschen. Damit würde verhindert, daß durch eine lange Mandatstätigkeit die Bodenhaftung gänzlich verlorengeht und überhaupt ein junger Mensch eine lebenslange Karriere als reiner Berufspolitiker planen kann. In einer Demokratie mit der potentiellen Abwählbarkeit von Parteien und Politikern ist dies im Prinzip unvereinbar. These 9: In Ländern wie Großbritannien und Frankreich ist es undenkbar, daß ein Beamter ein politisches Mandat anstrebt oder ein hohes Parteiamt hat. Hier gilt: Ein Angehöriger der Exekutive darf nicht gleichzeitig in der Legislative tätig sein. Bei der Erarbeitung des Grundgesetzes wurde bereits an die Problematik einer Präsenz von Beamten in der Politik gedacht und Artikel 137 (1) formuliert, daß die „Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in den Ländern und den Gemeinden … gesetzlich beschränkt werden“ kann. Nach den gesammelten Erfahrungen in Deutschland sollte das passive Wahlrecht für diesen Personenkreis aberkannt oder zumindest eingeschränkt werden. These 10: Das bedingt auch die Beseitigung des elementaren Verstoßes gegen die Gewaltenteilung, der in Deutschland daraus folgt, daß Staatssekretäre und Minister gleichzeitig Abgeordnete und Exekutive sein können. These 11: Mindestens ebenso wirksam wie die Beschränkung des passiven Wahlrechtes aller öffentlichen Bediensteten wäre die Übernahme einer amerikanischen Praxis, nach der diesem Personenkreis die Mitgliedschaft in Parteien untersagt wird – Beamte also zur Neutralität verpflichtet werden (das sollte übrigens auch für Journalisten gelten). Nach einer neueren Eliteunter-suchung sind von den führenden Angehörigen der öffentlichen Verwaltung 70 Prozent Parteimitglieder. Dieser nur noch von den Gewerkschaften übertroffene Parteipolitisierungsgrad spiegelt vor allem die – grundgesetzwidrige – Äm-terpatronage durch Fraktionen wider. These 12: Ein wesentlicher Hinderungsgrund für Menschen, sich politisch zu engagieren, ist der enorme Zeitaufwand, den Politik heute erfordert. Zahllose Sitzungen in Partei- und Par-lamentsgremien mit schier endlosen Selbstdarstellungen sichern den „Zeitreichen“ ihre Bedeutung, schrecken aber zugleich Menschen ab, die innovativ wirken möchten. Das Volumen der Ge-setzes- und Verordnungsflut muß eingedämmt werden. Politiker haben sich auf ordnungspolitische Aufgaben zu konzentrieren. Für Detailfragen ist die Verwaltung allein zuständig. These 13: Mandatsträger und Polit-funktionäre dürfen entsprechend auch nicht in Aufsichtsgremien von Betrieben gewählt werden, die der öffentlichen Hand gehören. These 14: Die Zahl der Mandatsträger ist entsprechend auf allen Ebenen drastisch zu reduzieren. Auch damit wird Politik wieder für sehr erfolgreiche und/oder unabhängige, gestal-tungswillige Menschen attraktiv. These 15: Die Verfasser des Grundgesetzes mißtrauten der Eignung der deutschen Bevölkerung zur Demokratie. Dies führte zu einer ziemlich extremen Form von repräsentativer Demokratie. Ein solches Mißtrauen kann heute nicht mehr handlungsleitend sein. Vor allem aber ist dieser durchweg repräsentative Charakter unseres Systems politischer Willensbildung noch verstärkt worden durch das Listensystem unseres Wahlrechts, die Art der Parteienfinanzierung, das Wachsen der Herrschaft von Berufspolitikern auf allen Ebenen des Gemeinwesens und das Durchdringen aller Lebensbereiche mit parteipolitischer Einflußnahme. Zugleich verloren die Parteien weithin politische Inhalte, mutierten zu bloßen Apparaten der Machterringung und des Machterhalts. Dies ist verbunden mit einem Verfall der Qualität politischer Entscheidungen. Mit der Ergänzung der politischen Willensbildung durch die Einführung von Elementen der direkten Demokratie läßt sich dieser Zustand mindern. Insbesondere gilt es, den Einfluß der politischen Apparate zurückzudrängen und eine größere Trennung zwischen Politik und Gesellschaft zu bewirken. Ohne Korrektur würden wir uns auf eine totalitäre Demokratie hin- bewegen. Diese Thesen mögen utopisch klingen und in dieser Form nicht umsetzbar sein. Mit ihnen sollte mindestens einsichtig werden, daß es mit einer einzelnen Veränderung zum Rückholen der Parteien und Abgeordneten an die Wähler nicht getan ist. Solche Einzelmaßnahmen werden unterlaufen. Erst als aufeinander abgestimmtes Maßnah-menpaket kann das Ablösen der Berufspolitiker von Wählern und Gesellschaft wieder korrigiert werden. Es ist eigentlich erstaunlich: Wir haben in Deutschland nur eine Minderheit hochbezahlter Vollzeitberufspolitiker, neben einer Vielzahl ehrenamtlich engagierter Parteimitglieder. Werden Mißstände auf der Ebene der Berufspolitiker kritisiert, so verweisen diese nur allzu gern darauf, mit solchen Rügen würden auch ihre ehrenamtlichen Hilfstruppen getroffen. Wie wenig substantielle Kritik bewirkt, beispielsweise an der Überversorgung von Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen, belegt das jüngste Beispiel: Das Mandat wäre ohne Probleme als Teilzeitaufgabe neben einem weiter auszuübenden Beruf wahrzunehmen. Für den tatsächlichen Zeitaufwand als Abgeordneter sind die monatlichen Aufwendungen, die sich laut Kölner Stadt-Anzeiger vom 11. Januar 2005 einschließlich aller üppigen zusätzlichen Aufwendungen auf zwischen 11.000 und 12.000 Euro belaufen sollen, entschieden zu hoch. Aber unsere politische Klasse weiß Abhilfe: Statt wie bisher undurchsichtige und stets heruntergespielte zusätzliche Privilegien neben den Diäten zu gewähren, verdoppeln sie sich ihre Diäten von rund 4.800 Euro auf 9.500 Euro. Und schon können sie argumentieren, damit dem Steuerzahler im Jahr sogar erhebliche Mittel zu ersparen. Welch grandioser Einfall unserer politischen Klasse! Parteimitglieder ohne Ambitionen auf hochdotierte Ämter, die sich bewußt ehrenamtlich einbringen, teilen immer häufiger den wachsenden Frust in der Bevölkerung allgemein über den Zustand unserer Demokratie – wenn sie nicht gleich ihrer Partei den Rücken kehren. Aber auch Politiker selbst erkennen häufig nach ihrem Wechsel in Parlamente ihre eigene Machtlosigkeit angesichts der strengen Hierarchien innerhalb ihrer Fraktionen, bis hin zum Fraktionszwang. Wieso lassen diese sich das aber gefallen, in ein Boot mit Vertretern einer sich immer mehr abschottenden privilegierten Kaste gezogen zu werden? Es geht hier nicht um den Vorwurf an eine angebliche „Kaste der Raffkes“, wie es in der Süddeutschen Zeitung vom 10. Januar 2005 heißt, um ein „Vorurteil …, das durch … eine winzige, aber besonders eitle und jederzeit zitierbare Schar professoraler ‚Parteienkritiker'“ geschürt würde. Was immer mehr Menschen beunruhigt, ist die offensichtliche Unfähigkeit dieser politischen Klasse, mit den heutigen Problemen fertigzuwerden. Und dieser nur zu sichtbare Verfall der Qualität politischer Entscheidungen, der eben aus der Abschottung folgt, müßte sehr viel mehr professorale Kritiker auf den Plan rufen. Daß es relativ wenige sind, muß beunruhigen; denn dies ist auch ein Indiz für die gewachsene Parteipolitisierung weiterer Lebensbereiche, daß sich junge Nachwuchswissenschaftler scheuen, angesichts ihrer eigenen Karriereplanung erkannte Mißverhältnisse noch zu problematisieren. Hier ein letzter Vorschlag, mit dem Abhilfe geschaffen werden könnte: In einem Plebiszit sollten wir über den gewünschten Status von Politikern und die Art, wie sie vom Volk zu wählen sind, abstimmen. In einigen Bundesstaaten der USA ebenso wie in der Schweiz entschied sich in einem solchen Entscheid eine Mehrheit der befragten Bürger gegen den Berufspolitiker. Zum Schaden dieser Demokratien war dies nicht. Werden diese Forderungen umgesetzt, wird der – schon fast vergessene – Grundsatz der Demokratie, Politik „treuhänderisch“ und „auf Zeit“ zu übertragen, Wirklichkeit. Daß Reformen heute weniger ein Erkenntnis- als vielmehr ein Umset-zungsproblem sind, hatte Altbundespräsident Roman Herzog betont. Der Staatsrechtler Hans Herbert von Armin verweist darauf, daß in den USA vor allem in den Bundesstaaten auch erhebliche Änderungen des Systems – beispielsweise daß Amtszeitbegrenzungen nicht nur für Gouverneure, sondern auch für Abgeordnete gelten – durchgesetzt werden konnten, in denen die Bürger die Möglichkeit hatten, Gesetze und Verfassungsänderungen auch am Parlament vorbei durch Volksbegehren und Volksentscheid zu beschließen. Amerika muß nicht immer Vorbild sein - aber in diesem Fall schon! Dr. Ute Scheuch , Jahrgang 1943, ist Sozial- und Medienwissenschaftlerin. Mit ihrem inzwischen verstorbenen Mann Erwin K. Scheuch veröffentlichte sie 1992 das Buch „Cliquen, Klüngel und Karrieren“. Bei den hier vorgestellten Thesen handelt es sich um zusammengefaßte Überlegungen, die Ute und Erwin K. Scheuch seit 1992 – zuerst für die Wirtschaftsvereinigung der CDU Nordrhein-Westfalens – publiziert haben.