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Hans-Georg Maaßen: „Verfassungsschutz legt Dossiers über Bürger an, um sie zu verfolgen“

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JF-Interview zur Klage gegen den Verfassungsschutz

Der frühere Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen warnt davor, daß alle die den „neosozialistischen Systemwechsel“ ablehnen, vom Verfassungsschutz „zu Verfassungsfeinden erklärt und politisch verfolgt“ würden, so Maaßen im Interview mit der Jungen Freiheit. Er verklagt den Geheimdienst, um die Beobachtung seiner Person zu stoppen. Und er fürchtet, daß „über viele Bürger inzwischen Dossiers angelegt sind, um sie zu verfolgen“.

Bundesinnenministerin Faeser sei „offensichtlich der Auffassung, daß berechtigte und notwendige Kritik an der Bundesregierung verfassungsfeindlich ist.“ So sei auch der von ihr „ausgerufene ‚Kampf gegen Rechts‘ zu verstehen, daß nämlich all diejenigen, die den neosozialistischen Systemwechsel ablehnen, zu Verfassungsfeinden erklärt und politisch verfolgt werden“, erklärt Maaßen.

Das, was er „über die Migrationspolitik, die Energiepolitik und die Unfähigkeit der Regierung sage, schreibe und poste, sehen sicherlich Hunderttausende oder Millionen Deutsche genauso“, meint Maaßen und befürchtet, „daß Frau Faeser in ihrem ‚Kampf gegen Rechts‘ mich willkürlich herauspickte, um an mir ein Exempel zu statuieren, und wenn nicht, daß der Verfassungsschutz über viele Bürger inzwischen Dossiers angelegt hat, um sie zu verfolgen.“

Zu dem 20seitigen Dossier des Verfassungsschutzes über Maaßen habe der frühere Chef der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, gesagt, „daß er eine ‚derart vollständige Übersicht politischer Aktivitäten und Äußerungen noch nicht einmal in den Stasi-Akten von prominenten DDR-Dissidenten gesehen‘ hätte.“

Der Verfassungsschutz dürfe nicht zur Bekämpfung von Regierungskritikern mißbraucht werden, und er solle „deshalb in seiner jetzigen Form nicht mehr fortbestehen.“

Lesen Sie das ganze Interview mit Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hier online >>> https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/maassen-an-mir-soll-ein-exempel-statuiert-werden/