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Gesetzesnovelle: Regierung erlaubt dem BND die totale Internetüberwachung

Gesetzesnovelle: Regierung erlaubt dem BND die totale Internetüberwachung

Gesetzesnovelle: Regierung erlaubt dem BND die totale Internetüberwachung

Der Präsident des BND, Martin Jäger (l.) hier bei der Amtsübergabe mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Foto: picture alliance / dts-Agentur | -
Der Präsident des BND, Martin Jäger (l.) hier bei der Amtsübergabe mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Foto: picture alliance / dts-Agentur | -
Der Präsident des BND, Martin Jäger (l.) hier bei der Amtsübergabe mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Foto: picture alliance / dts-Agentur | –
Gesetzesnovelle
 

Regierung erlaubt dem BND die totale Internetüberwachung

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dem Bundesnachrichtendienst umfassende Befugnisse zur Speicherung, Durchsuchung und zum Hacken digitaler Kommunikation zu geben. Betroffen ist auch der Internetverkehr aus Deutschland.
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BERLIN. Die Bundesregierung hat dem Bundesnachrichtendienst einen tiefgreifenden Machtzuwachs eröffnet und damit eine neue Phase staatlicher Internetüberwachung eingeleitet. Ein bislang interner Gesetzentwurf sieht vor, die Befugnisse des Auslandsgeheimdienstes bei Speicherung, Auswertung und gezieltem Eindringen in digitale Kommunikation massiv auszuweiten.

Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung soll der Bundesnachrichtendienst künftig große Teile des internationalen Datenverkehrs erfassen und bis zu sechs Monate speichern dürfen.

Anders als bisher soll sich die Überwachung nicht mehr auf Metadaten wie IP-Adressen beschränken, sondern auch die Inhalte von E-Mails, Chatnachrichten und anderer digitaler Kommunikation umfassen. Erfaßt werden soll dabei nicht nur klassischer Auslandsverkehr, sondern auch Internetkommunikation, die von Deutschland ins Ausland führt. Ziel der Novelle ist es nach Darstellung des Bundeskanzleramt, den BND unabhängiger von ausländischen Partnerdiensten zu machen, insbesondere von US-Geheimdiensten.

Der BND liest auf Facebook und X mit

Der deutsche Auslandsnachrichtendienst soll technisch und rechtlich auf das Niveau vergleichbarer westlicher Dienste gebracht werden, die teils deutlich weitergehende Befugnisse besitzen. In internen Papieren wird darauf verwiesen, daß Nachrichtendienste in Ländern wie Frankreich, Großbritannien oder Italien Kommunikationsdaten teilweise über Jahre oder sogar unbegrenzt speichern dürfen.

Besonders brisant sind die vorgesehenen Hackingbefugnisse. Der Gesetzentwurf erlaubt dem BND künftig sogenannte Computer Network Exploitation, also das gezielte Eindringen in fremde IT-Systeme. Betroffen sein sollen ausdrücklich auch große Plattformbetreiber, die nicht freiwillig mit deutschen Behörden kooperieren. Genannt werden in dem Entwurf Konzerne wie Meta oder X. Nach den Plänen des Kanzleramtes soll der BND sogar dann in deren Systeme eindringen dürfen, wenn sich Teile der IT-Infrastruktur in Deutschland befinden.

Darüber hinaus sollen die Regeln dafür geändert werden, wer überwacht werden darf. Ausländische Zielpersonen mit hoheitlichen Funktionen, etwa als Diplomaten getarnte Geheimdienstmitarbeiter, sollen in Deutschland künftig nach denselben rechtlichen Maßstäben überwacht werden können wie im Ausland. Gleichzeitig sieht der Entwurf eine Einschränkung des besonderen Schutzes für Journalisten vor. Mitarbeiter staatlich gelenkter Medien autoritärer Staaten gelten demnach nicht mehr automatisch als schutzwürdige Journalisten, sondern können als Teil staatlicher Machtstrukturen eingestuft und überwacht werden.

Ein Regierungssprecher wollte sich laut der Tagesschau zu dem Gesetzentwurf nicht äußern. Die Bundesregierung befinde sich noch in der Abstimmung, ein Zeitpunkt für die Einbringung ins Kabinett sei offen. (rr)

Der Präsident des BND, Martin Jäger (l.) hier bei der Amtsübergabe mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Foto: picture alliance / dts-Agentur | –
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