Anzeige
Anzeige

Glatteis in der Hauptstadt: Posse wird immer bizarrer: Berliner dürfen kein Streusalz verwenden

Glatteis in der Hauptstadt: Posse wird immer bizarrer: Berliner dürfen kein Streusalz verwenden

Glatteis in der Hauptstadt: Posse wird immer bizarrer: Berliner dürfen kein Streusalz verwenden

Ein Streufahrzeuge der BSR streut am Brandenbuger Tor, während es regnet und am Boden gefrierende Nässe entsteht. Streusalz ist Privatpersonen in Berlin verboten.
Ein Streufahrzeuge der BSR streut am Brandenbuger Tor, während es regnet und am Boden gefrierende Nässe entsteht. Streusalz ist Privatpersonen in Berlin verboten.
Ein Streufahrzeug vor dem Brandenburger Tor: Verwaltungsgericht Berlin urteilt gegen Maßnahme des Senats. Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl
Glatteis in der Hauptstadt
 

Posse wird immer bizarrer: Berliner dürfen kein Streusalz verwenden

Streusalz bleibt in Berlin größtenteils verboten – mit wenigen Ausnahmen. Das Verwaltungsgericht gibt dem Naturschutzbund recht, der gegen die Verfügung des Senats geklagt hatte.
Anzeige

BERLIN. Der Naturschutzbund Berlin (Nabu) hat vor Gericht durchgesetzt, daß Privatpersonen in der Hauptstadt kein Streusalz mehr einsetzen dürfen. Das Verwaltungsgericht Berlin folgte der Argumentation von Nabu, der den Senat verklagt hatte, wonach die Allgemeinverfügung der Regierung „einer rechtlichen Grundlage“ entbehre, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mitteilte. Ausnahmen vom Streusalz-Verbot seien nur in „besonders geregelten Fällen möglich“, zudem habe die Politik es versäumt, zu erklären, wieso aktuell eine solche Ausnahme vorläge.

Damit ist es Privatpersonen wieder verboten, Streusalz zu verwenden, die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf es weiterhin verwenden. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte Verkehrssenatorin Ute Bonde (ebenfalls CDU) mit Blick auf die glatten Straßen in Berlin angewiesen, das Verbot von Streusalz für Privatpersonen auszusetzen (JF berichtete).

Nabu-Chefin erhebt Vorwürfe gegen die Politik

Die Geschäftsführerin von Nabu Berlin, Melanie von Orlow, zeigte sich erfreut über das Urteil und verteidigte die Klage ihres Vereins. „Streusalz hat keinen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Lage geleistet. Das Argument des Senats, Streusalz würde die Gefahrenlage im Straßenland maßgeblich reduzieren, trägt daher nicht.“ Die BSR und Grünflächenämter hätten „trotz der Freigabe“ ohnehin „überwiegend mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt gearbeitet“.

Des weiteren sei es „inakzeptabel“, von Gesetzen abzuweichen, ohne daß eine „tragfähige rechtliche Grundlage“ vorliege. Hätte die Regierung recht bekommen, hätte die Justiz damit „einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen“.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) schrieb mit Blick auf das Urteil bei X, die Entscheidung zeige, „daß wir dringend eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes brauchen, um bei extremen Wetterbedingungen in Berlin wirksam und schnell gegen Eisglätte vorgehen zu können“. Er habe „von Anfang an auf die rechtliche Unsicherheit der Allgemeinverfügung hingewiesen und auf eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes gedrängt“.


Auch Bonde betonte mit Blick auf das Urteil, sie nehme die Entscheidung „zur Kenntnis“, unterstrich jedoch, daß die Wettersituation in Berlin „eine verantwortungsvolle Entscheidung“ unabdingbar gemacht habe. Es sei nun Sache des Gesetzgebers, klare Rahmenbedingungen zu schaffen. (st)

Ein Streufahrzeug vor dem Brandenburger Tor: Verwaltungsgericht Berlin urteilt gegen Maßnahme des Senats. Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles