DRESDEN. Mehr als die Hälfte aller Verfahren an Sachsens Verwaltungsgerichten betreffen derzeit Asylverfahren. Infolge dieser Entwicklung blieben zahlreiche andere Verfahren liegen, erklärte der Sprecher des Dresdner Verwaltungsgerichts, Robert Bendner, laut der dpa. „Die Asylverfahren stellen eine außerordentliche Belastung der Verwaltungsgerichte dar.“
Die Bestände wüchsen dabei erheblich an – mit Blick auf die geplante Umsetzung des europäischen Asylrechts bis Mitte 2026 sei das besonders problematisch. Dieses sehe kürzere Bearbeitungsfristen vor.
In der Praxis gestalte sich die Bearbeitung jedoch oft aufwendig. „Ein normales Verfahren ohne Beweiserhebung oder aufwendige Recherchen beansprucht mindestens einen ganzen Arbeitstag“, sagte Bendner. Schwierigkeiten bei der Prüfung vorgelegter Dokumente oder der Bewertung medizinischer Angaben führten regelmäßig zu Verzögerungen.
Verwaltungsgerichte kämpfen mit mehr Asylverfahren
Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen gingen im ersten Quartal dieses Jahres 3.157 neue Asylverfahren ein – fast doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum mit 1.574 Klagen. Die meisten Verfahren wurden in erster Instanz an den Verwaltungsgerichten in Dresden, Chemnitz und Leipzig verhandelt. Dort erledigten die Kammern 1.925 Verfahren, rund 600 mehr als im Vergleichszeitraum 2024. Am OVG wurden 140 Berufungen bearbeitet.
Derzeit liege die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens bei 16,1 Monaten, sagte OVG-Sprecher Peter Kober. Der jüngste Anstieg sei in dieser Zahl noch nicht vollständig berücksichtigt. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sehe künftig eine Bearbeitungsfrist von sechs Monaten vor.
Besonders häufig kommen Anträge von Personen aus Venezuela
Auch die Zahl der Asylklagen nimmt deutlich zu. Im Zeitraum Januar bis April gingen sachsenweit 1.553 neue Asylklagen ein – doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum mit 770. Besonders häufig wurden Anträge von Personen aus Venezuela gestellt. Deren Zahl stieg von 241 auf 868. Die Verfahren zu Antragstellern aus Afghanistan nahmen von 29 auf 108 zu.
Die Erfolgsaussichten der Kläger blieben gering: In 71 Prozent der Hauptsacheverfahren scheiterten sie vollständig, in 17 Prozent teilweise. Nur 12 Prozent der Klagen waren erfolgreich. In der zweiten Instanz hatte das OVG bei 94 Prozent der Berufungen keinen Erfolg erkannt. (lb)