BERLIN. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sascha van Beek hat sich mit ungewöhnlich deutlichen Worten für ein Verbot der AfD ausgesprochen. „Nach allem, was ich von der AfD sehe und höre, führt kein Weg an einem Verbot vorbei. Es darf kein Schnellschuß sein, aber wir dürfen auch nicht ewig öffentlich debattieren.“
Van Beek, der im Februar als direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Wesel I in den Bundestag einzog, sprach dabei ausdrücklich nicht als Jurist, sondern „aus Sicht eines Parlamentariers und Familienvaters“. Ein Blick in die Geschichte gebe ihm „Klarheit in seiner Meinung“.
Der 42jährige CDU-Politiker widerspricht gegenüber Politico damit offen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dieser hatte wiederholt betont, daß eine gerichtliche Bestätigung der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ Voraussetzung für jedes Verbotsverfahren sein müsse (JF berichtete). Van Beek hingegen drängt auf rascheres Handeln. Als Weg schlug er die Einsetzung eines unabhängigen Sonderermittlers vor, der alle Fäden bündele und ein Verfahren vorbereite. „Am Ende gilt: Weniger reden, einfach machen. Wie auch immer“, so der Abgeordnete.
SPD will AfD-Verbot nach „erdrückenden Erkenntnissen“
Die SPD zeigt sich seit längerem offen für ein Parteiverbot. Die rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, erklärte gegenüber „Politico“, ihre Partei führe „auf allen Ebenen Gespräche mit unseren demokratischen Kolleg*innen einschließlich der Union“. Angesichts der inzwischen „erdrückenden Erkenntnisse“ könne sich die Union einem Verbotsverfahren nicht länger verschließen. Mitte Juni hatte sich die SPD bereits der Forderung der Grünen nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung angeschlossen.
Rückenwind sehen die Sozialdemokraten durch ein neues Rechtsgutachten von Markus Ogorek, Professor für Öffentliches Recht an der Universität zu Köln. Dieser analysierte den Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die AfD im Juni als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hatte. Ogorek kommt zu dem Ergebnis, daß zwar eine bloße Bestätigung dieser Einstufung durch die Gerichte nicht ausreiche, der Bericht des Verfassungsschutzes jedoch „tragfähige Argumentationslinien für ein Verbotsverfahren“ enthalte.
Entscheidend sei am Ende die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts, ob eine Partei das Potential habe, ihre verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich umzusetzen. Während kleinere Gruppierungen an dieser Hürde regelmäßig scheitern, könne die AfD aufgrund ihrer Wahlerfolge, stabilen Strukturen und ihrer Verankerung in der Gesellschaft nach Einschätzung Ogoreks kaum daran scheitern. Damit wachse der Druck auf die Union, sich klar zu positionieren. (rr)