MÜNSTER. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen hat einen Strafbefehl erhalten und inzwischen auch bezahlt, weil er sich auf der Plattform X öffentlich erkundigte, warum eine Parole verboten, die andere aber erlaubt ist. Wörtlich schrieb er: „Ich hab da mal ne Frage: Warum ist ‚Deutschland verrecke‘ legal und ‚Alles für Deutschland‘ verboten?“
„Deutschland verrecke!“ wird immer wieder auf linksextremen Demonstrationen gerufen. Die Parole ist aber weder verboten noch strafbewehrt. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wurde für eine Wahlkampf-Rede, in der er sagte: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ zu einer Strafe von 13.000 Euro verurteilt. Entscheidend waren die letzten drei Wörter.
Laut dem Portal Nius, das über den Fall des X-Users Reinhard R. berichtet, beläuft sich die Geldstrafe auf 45 Tagessätze zu je 50 Euro, insgesamt also 2.250 Euro. Mit den Anwaltskosten habe der Mann insgesamt rund 4.000 Euro zahlen müssen. Vorbestraft ist man in Deutschland ab 90 Tagessätzen.
Verbot sei bei Frage bekannt gewesen
Der Strafbefehl wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ bezieht sich noch auf einen weiteren Vorwurf. Demnach hat der Mann auf den Beitrag des linken Accounts „querdenkerRAUS“ geantwortet: „‘Wir geben alles für Thüringen, alles für Deutschland.‘ Wenn das strafbewehrt ist, nur weil die letzten drei Worte von den National-Sozialisten auch verwendet wurden, was müßte dann alles auf der Liste des LINKEN Wortschatzes stehen?“
Das Gericht begründete den Strafbefehl damit, daß dem Mann bei beiden Veröffentlichungen bekannt gewesen sei, „daß die Parole ‚Alles für Deutschland‘ von der Sturmabteilung (SA) verwendet wurde, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP“.
R. versteht die Geldstrafe nicht. „Ich habe eine ergebnisoffene Frage gestellt“, sagt er dem Portal und sich die Parole nicht zu eigen gemacht, sondern nur zitiert. Auf Anraten seiner Anwältin habe er den Strafbefehl aber beglichen, um den Vorgang möglichst schnell zu beenden. (fh)