BERLIN. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, hat mit scharfen Worten auf Forderungen reagiert, Polizeibeschäftigte auf mangelnde Verfassungstreue zu untersuchen. „Es ist meine Aufgabe, sofort und laut meine Stimme zu erheben, wenn der gesamte Berufsstand der Polizei öffentlich diskreditiert wird, egal von wem“, schrieb Wendt auf Facebook. Wer im Zusammenhang mit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derartige Prüfungen fordere, greife pauschal die Polizei an.
Mit Blick auf Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), unter deren Leitung das Papier des BfV am Freitag veröffentlicht wurde, sagte Wendt: „Was Frau Faeser an ihrem vorletzten Tag im Amt gemacht hat, ist an Rücksichtslosigkeit und Unprofessionalität kaum noch zu überbieten.“ Es sei ein guter Tag für die Innere Sicherheit, an dem sie ihren Schreibtisch räume. Zuvor forderte Wendt, die Einstufung des BfV müsse zunächst einer fachlichen und gerichtlichen Überprüfung standhalten. „Dann sehen wir weiter.“
Beamtenbund rechnet vorerst nicht mit Konsequenzen
Der Vorsitzende des Beamtenbundes (DBB), Ulrich Silberbach, betonte unterdessen, die Neueinstufung der AfD habe zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen für Beamte, die Mitglied der AfD seien. Das gelte für alle Parteien, solange sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verboten worden seien. Erst ein solches Verbot könne zur dienstrechtlichen Relevanz führen, sagte Silberbach dem MDR.
Kein Beamter sei verpflichtet, seine Parteimitgliedschaft offenzulegen. Entscheidend sei, ob jemand öffentlich verfassungsfeindliche Positionen vertrete oder sich entsprechend verhalte. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren könne eine AfD-Nähe allerdings bereits jetzt nachteilig sein.
AfD klagt gegen Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD seit Freitag als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Zuvor betraf dies nur die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Partei reichte eine Klage ein.

Infolge der Neueinstufung nahm die Debatte über mögliche Konsequenzen für Parteimitglieder im Staatsdienst Fahrt auf. Die Länder Hessen und Bayern kündigten als erste an, zu prüfen, ob eine Mitgliedschaft in der AfD mit dem Beamtenstatus vereinbar sei.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der Bild-Zeitung: „Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stellte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk die Frage: „Kann jemand, der der AfD angehört, noch Lehrer sein für unsere Kinder oder als Polizistin in der bayerischen Polizei mitarbeiten?“ (sv)