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Von Einstufungen und Gerichtsurteilen: Verfassungsschutz: So werden die AfD-Landesverbände eingestuft

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Auf einer spärlich beleuchteten Bühne ist das Logo des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg zu sehen, rechts betritt der der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Hörner die Bühne – Symbolbild dafür, wie der Verfassungsschutz die verschiedenen Landesverbände einstuft
Auf einer spärlich beleuchteten Bühne ist das Logo des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg zu sehen, rechts betritt der der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Hörner die Bühne – Symbolbild dafür, wie der Verfassungsschutz die verschiedenen Landesverbände einstuft
Veranstaltung der AfD-Landesfraktion Baden-Württemberg, rechts der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Hörner (Symbolbild). Foto: IMAGO / Ulmer II
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Verfassungsschutz: So werden die AfD-Landesverbände eingestuft

Seit Anfang Mai gilt die AfD bundesweit als extremistisch – auch wenn diese Einstufung vorerst pausiert. Doch in vielen Bundesländern ist das Urteil der Verfassungsschutzbehörden weniger eindeutig. Welche Landesverbände werden überwacht – und welche nicht? Und wo ist es unklar? Die JF klärt auf.

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Veranstaltung der AfD-Landesfraktion Baden-Württemberg, rechts der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Hörner (Symbolbild). Foto: IMAGO / Ulmer II
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