KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat endgültig entschieden, daß die geplante Abstimmung über neue Schulden in bisher nicht dagewesener Höhe stattfinden kann. Die Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die Abstimmung wies das Gericht zurück.
Abgeordnete von AfD, FDP, Linkspartei, BSW sowie die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar hatten argumentiert, daß die Beratungszeit für das geplante Schuldenpaket unzureichend sei. Sie kritisierten insbesondere, daß eine gravierende Änderung – darunter die Regelung zur „Klimaneutralität bis 2045“ – erst drei Tage vor der Abstimmung vorgelegt wurde. Die JUNGE FREIHEIT berichtete ausführlich.
Das Gericht befand jedoch, daß der Schaden größer wäre, wenn eine einstweilige Anordnung erlassen und die Sondersitzung gestoppt würde, der Antrag aber in der Hauptsache keinen Erfolg hätte. Ein solcher Eingriff in die Parlamentsautonomie sei nicht gerechtfertigt. Ob das Gesetzgebungsverfahren Abgeordnetenrechte verletzt hat, wird erst im Hauptsacheverfahren geprüft.
Scheidender Bundestag weiter voll handlungsfähig
Bereits vergangenen Freitag hatte das Gericht andere Anträge gegen die Sondersitzungen des alten Bundestags zurückgewiesen. Der Senat stellte klar, daß der scheidende Bundestag bis zum Zusammentritt des neuen Parlaments voll handlungsfähig bleibt. Auch weitere Eilanträge gegen das Gesetzgebungsverfahren blieben erfolglos.
Mit der jüngsten Entscheidung hat der Zweite Senat über alle bisher eingegangenen Eilanträge in diesem Zusammenhang entschieden. Allerdings sind noch Verfassungsbeschwerden von Bürgern anhängig.
Die Abstimmung im Bundestag ist für den heutigen 18. März angesetzt. Union und SPD wollen gemeinsam mit den Grünen ein schuldenfinanziertes „Sondervermögen“ von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben beschließen. Da dafür Grundgesetzänderungen nötig sind, ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Im neuen Bundestag, der spätestens am 25. März zusammentritt, wäre eine solche Mehrheit nur noch mit Unterstützung der Linken oder der AfD möglich. Daher einigten sich Union, SPD und Grüne darauf, die Abstimmung noch mit den bestehenden Mehrheiten durchzuführen. Am Freitagnachmittag verkündeten die drei Parteien ihre Einigung. (rr)