BERLIN. Der Berliner Senat hat angekündigt, der AfD im Abgeordnetenhaus weiterhin keine Auskunft zu erteilen, wie die Vornamen von tatverdächtigen Straftätern mit deutschem Paß lauten. Derzeit werde die neue Begründung erarbeitet, nachgebessert und dabei den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts Rechnung getragen, sagte eine Sprecherin des Senats dem Tagesspiegel. Die Innenverwaltung sei zuversichtlich, bei einem erneuten Organstreitverfahren nicht erneut zu unterliegen.
Vergangene Woche hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof den Senat verpflichtet, dem AfD-Abgeordneten Marc Vallendar die 20 häufigsten Vornamen der deutschen Messer-Tatverdächtigen zu nennen. Zwar sei die Veröffentlichung von Vornamen ein Eingriff in den persönlichen Datenschutz, zugleich aber „die Annahme eines relevanten Identifizierungsrisikos für konkrete Einzelpersonen“, mit der der Senat die Geheimhaltung begründet hatte, nicht plausibel.
Berliner Senat fürchtet „Fehlinterpretationen“
Vallendar hatte im Kontext der gesellschaftspolitischen Debatten über die soziokulturellen Hintergründe von Tatverdächtigen argumentiert, insbesondere im Hinblick auf die gestiegene Zahl von Messerkriminalität, für ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung solcher Daten. Er wies darauf hin, daß seit 2022 der Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen nicht mehr separat erfaßt werde. Als einzige verbleibende statistische Daten könnten die Vornamen der Tatverdächtigen dienen, die als Indikator für ihre soziokulturelle Herkunft interpretiert werden könnten.
Die Innenverwaltung äußerte Bedenken und warnte vor einer möglichen „sozialen Stigmatisierung“ der Träger der betroffenen Vornamen. Diese könnten in sogenannte „Sozialrankings“ eingeordnet werden, was zu negativen gesellschaftlichen Konsequenzen führen könnte. Zudem könnte die bloße Nennung von Vornamen zu Fehlinterpretationen und unbegründeten Schlußfolgerungen führen. (kuk)