Anzeige
Anzeige

Sven alias Marla-Svenja Liebich: Trans-Rechtsextremistin darf doch ins Frauengefängnis

Sven alias Marla-Svenja Liebich: Trans-Rechtsextremistin darf doch ins Frauengefängnis

Sven alias Marla-Svenja Liebich: Trans-Rechtsextremistin darf doch ins Frauengefängnis

Ein und derselbe Rechtsextremist: Liebig vor Gericht – im August 2024 als Sven (rechts) und im Juli 2025 als Marla-Svenja.
Ein und derselbe Rechtsextremist: Liebig vor Gericht – im August 2024 als Sven (rechts) und im Juli 2025 als Marla-Svenja.
Ein und dieselbe Person: Liebig vor Gericht – im August 2024 als Sven (rechts) und im Juli 2025 als Marla-Svenja. Fotos: picture alliance/dpa (2)| Sebastian Willnow & Hendrik Schmidt
Sven alias Marla-Svenja Liebich
 

Trans-Rechtsextremistin darf doch ins Frauengefängnis

Der wegen Volksverhetzung zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilte Rechtsextremist Liebich darf seine Haft im Frauengefängnis absitzen. Er hatte kürzlich seinen Geschlechtseintrag ändern lassen.
Anzeige

HALLE/CHEMNITZ. Der Rechtsextremist Sven Liebich, der sich seit kurzem Marla-Svenja Liebich nennt, darf seine Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz verbüßen. Das teilte der Hallenser Oberstaatsanwalt Dennis Cernota dem MDR mit, nachdem der Verurteilte das Schreiben auf X veröffentlicht hatte.


Liebich war unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden und hatte Anfang des Jahres – anderthalb Jahre nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung – seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Er forderte, nicht in einem Männergefängnis eingesperrt zu werden. Nachdem dieser Wunsch zunächst abgelehnt worden war, kam nun die Kehrtwende.

Endgültig ist die Entscheidung aber nicht. Cernota sagte, es werde beim Haftantritt im Frauengefängnis ein Aufnahmegespräch geben. Daraus könne die JVA-Leitung ableiten, ob Liebich eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung innerhalb des Gefängnisses sei. Falls ja, könne er auch verlegt werden.

Rechtsextremist legt Verfassungsbeschwerde ein

Noch als Mann war Liebich in erster Instanz im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Halle lehnte seine Berufung ab, und er scheiterte auch vor dem Oberlandesgericht Naumburg mit seiner Revision.

Gegen die Vollziehung der Haft zog Liebich auch vor das Bundesverfassungsgericht, was aber an der Rechtskräftigkeit des Urteils nichts ändert. Wann sich Karlsruhe mit seiner Beschwerde befassen wird, ist unklar.

Liebich hatte in Halle regelmäßig Demonstrationen organisiert. Dabei beleidigte er linke Politiker, darunter die Grüne Renate Künast. Die Richter erklärten ihn auch für schuldig, zum Haß gegen Migranten aufgerufen zu haben. Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Steuerhinterziehung war Liebich bereits vorbestraft. (fh)

Ein und dieselbe Person: Liebig vor Gericht – im August 2024 als Sven (rechts) und im Juli 2025 als Marla-Svenja. Fotos: picture alliance/dpa (2)| Sebastian Willnow & Hendrik Schmidt
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles