GÖTTINGEN. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die Journalistin Anabel Schunke eingeleitet. In einem Schreiben vom 4. Dezember wirft ihr die Zentralstelle zur Bekämpfung von Haßkriminalität im Internet Beleidigung nach Paragraph 185 Strafgesetzbuch vor. Anlaß sind zwei Beiträge vom 25. und 26. Januar dieses Jahres.
Schunke teilte ein Foto, auf dem Politiker der Grünen wie Franziska Brantner, Felix Banaszak, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Katrin Göring-Eckardt, Michael Kellner und Tim Achtermeyer vor dem Brandenburger Tor zu sehen sind. Das Bild war als Selfie auf einer Demo „gegen rechts“ aufgenommen worden. In ihren begleitenden Kommentaren bezeichnete Schunke die abgebildeten Personen als „Pißnelken“ und „Abschaum Deutschlands“.
Grüne demonstrierten nach Asylgewalt „gegen rechts“
Hintergrund des Beitrags war die Bluttat von Aschaffenburg am 22. Januar im Schöntal-Park. Ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber tötete dort einen zweijährigen Jungen und einen 41jährigen Familienvater, der eingreifen wollte. Weitere Menschen, darunter Kinder, wurden verletzt. Das Landgericht ordnete später die dauerhafte Unterbringung des Täters in der geschlossenen Psychiatrie an (JF berichtete). Schunke kritisierte, daß sich Politiker unmittelbar danach gut gelaunt öffentlich inszenierten.
Eine Vorladung zur Vernehmung erfolgte zunächst nicht. Stattdessen räumte die Staatsanwaltschaft der Journalistin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme ein. Nach Angaben Schunkes ist Akteneinsicht beantragt. Das geschehe inzwischen beinahe routinemäßig, sagte sie der JUNGEN FREIHEIT. Wie viele Verfahren aktuell gegen sie anhängig seien, wisse sie selbst nicht mehr genau.
Pünktlich zum Freitag (wie immer), gab es wieder einmal Post von meinen Freunden der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität“ (bekannt aus der 60Minutes CBS-Doku).
Der ein oder andere wird sich erinnern. Es ist der 22. Januar diesen Jahres als ein afghanischer… pic.twitter.com/V5E8TkEteL
— Anabel Schunke (@ainyrockstar) December 12, 2025
Zum konkreten Vorwurf sagte Schunke, ihre Wortwahl sei hart gewesen. Zugleich betonte sie, daß Politiker eine solche Zuspitzung aushalten müßten, insbesondere vor dem Hintergrund der zeitlichen Nähe zu der Gewalttat. Die Bilder hätten sie wütend gemacht, sagte sie.
Schunke überlegt auszuwandern
Parallel dazu laufen weitere Verfahren der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen Schunke (JF berichtete). Diese wirft ihr unter anderem Volksverhetzung vor. Nachdem das Landgericht Braunschweig Schunke im März freigesprochen hatte (JF berichtete), legte die Staatsanwaltschaft Göttingen Revision ein. Der Fall wandert nun vor das Oberlandesgericht. Mit einer ersten Entscheidung rechnet Schunke nach eigenen Angaben in der kommenden Woche. „Das ist einfach Zermürbung“, sagte sie mit Blick auf den Zeitaufwand und die Anwaltskosten.
Schunke verwies zudem auf den Ursprung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Haßkriminalität im Internet. Diese war vor viereinhalb Jahren unter Niedersachsens damaliger Justizministerin Barbara Havliza, einer Christdemokratin, eingerichtet worden. Havliza sagte damals, „wir haben ein Problem mit Haß, Bedrohungen und Gewalt im Internet“. Jedem müsse klar werden, daß Haß strafrechtliche Konsequenzen haben könne. „Dann ändert sich auch das Verhalten“, betonte sie. Schunke überlegt nun tatsächlich, ihr Verhalten zu ändern. Sie spielt mit dem Gedanken, auszuwandern. (sv)





